Schutzzone Badezimmer
Im Badezimmer muss um jede Wasserentnahmestelle ein Schutzbereich / Abstand
- von 60 cm von jeder Seite einer Badewanne, Brausetasse oder Waschbecken
- in der Höhe von 225 cm, gemessen von der Standfläche (z.B. in Badewanne/Dusche)
- in die angrenzende Wand von 6 cm Tiefe
eingehalten werden.
Innerhalb dieses „Spritzwasserbereiches“ eines Badezimmers (rund um Badewanne, Dusche, Waschbecken, etc.) sind nur Leitungen zu ortsfest montierten Verbrauchern, Steckdosen mit Trenntrafo (Kleinspannungs- / Schutzspannungssteckdosen) u.ä. zugelassen.
Die Beleuchtungskörper innerhalb der Schutzzone z.B. über Waschbecken) müssen spritzwassergeschützt ausgeführt sein. Ein Wärmestrahler darf nur ab einer Höhe von 200 cm (über Fußboden) montiert werden.
Die „Rasiersteckdose“ mit eingebautem Transformator ist „die“ Ausnahme im Schutzbereich. Der eingebaute Transformator begrenzt die Betriebsleistung und ein Thermoschalter dient als Überlastschutz, sodass es zu keinem lebensgefährlichen Stromschlag kommen kann.
Werden in angrenzenden Räumen elektrische Leitungen an der Rückseite der Wand des Schutzbereiches (z.B. des Bades) verlegt, so muss üblicherweise eine Wandstärke von 6 cm zwischen den Leitungen, Einbaudosen etc. zur Innenseite der Wand des Badezimmers verbleiben.