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Generalunternehmer: Angebote einholen

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Haus von einem Baumeister planen und bauen zu lassen, sollten Sie sich einige Angebote einholen. Ein Baumeister ist dazu berechtigt, die Planung und die Ausführung anzubieten.

Ein Baumeister ist dazu berechtigt, die Planung und die Ausführung anzubieten. Wenn Sie ihn mit diesen beiden Leistungen beauftragen wollen, passiert dies im Rahmen eines Generalunternehmervertrages. Ein Generalunternehmer kann z. B. aufgrund einer mehr oder weniger groben Planung und einer Baubeschreibung die Errichtung eines Gebäudes zu einem vereinbarten Preis übernehmen. Es liegt dann an ihm, sich um alles weitere zu kümmern. Diese Vorgangsweise hat für Sie einige Vorteile: Es kann keine Überraschungen bei der Endsumme geben und Sie haben sich selbst während der Bauzeit um nichts zu kümmern.

Pauschalvertrag

Daher ist es besonders wichtig, dass die Grundlagen des Vertrages so formuliert sind, dass sie sämtliche dem Bauherren wichtige Punkte enthalten, nicht nur in Form von Plänen, sondern auch (und vor allem) in schriftlicher Form. In der Baubeschreibung sollten die zu verwendenden Materialien festgelegt sein, ihre gewünschten Qualifikationen, sowie Beschreibungen der Elektro- und Sanitärausstattung, am besten in einem Raumbuch.

Detailtreue

Sie müssen davon ausgehen, dass alles was nicht genau beschrieben ist nicht oder nur in der billigstmöglichen Ausführung gebaut wird. Wenn Sie nicht festlegen, dass Sie Wände aus Wärmedämmziegel beiderseits verputzt wünschen, bekommen Sie wahrscheinlich Betonwände gespachtelt mit Wärmedämmung. Wenn Sie nicht angeben, dass Sie Holzfenster mit echten Sprossen wünschen, bekommen Sie Kunststofffenster mit Pseudosprossen im Isolierglas. Wenn Sie nicht angeben, welche Sorte und Qualität von Fliesen Sie im Badezimmer verlegt haben wollen, bekommen Sie die allerbilligsten. Wenn Sie sich an diese Anregungen halten und die Beschreibungen sorgfältig durcharbeiten, diese eventuell von einem unabhängigen Planer kontrollieren und ergänzen lassen, können Sie ohne weiteres Ihr Haus von einem Generalunternehmer bauen lassen.

AutorIn:
Datum: 22.01.2018
Kompetenz: Bauplanung und Bauaufsicht

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