Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Haus von einem Baumeister planen und bauen zu lassen, sollten Sie sich einige Angebote einholen. Ein Baumeister ist dazu berechtigt, die Planung und die Ausführung anzubieten. Wenn Ihn mit diesen beiden Leistungen beauftragen wollen, können Sie dies z. B. im Rahmen eines Generalunternehmervertrages tun.
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer kann z. B. aufgrund einer mehr oder weniger groben Planung (woher diese auch immer stammen mag) und einer Baubeschreibung die Errichtung eines Gebäudes zu einem vereinbarten Preis übernehmen.
Es liegt dann an Ihm, sich um alles weitere zu kümmern. Diese Vorgangsweise hat für den Bauherren einige Vorteile: Es kann keine Überraschungen bei der Endsumme geben und er hat sich selbst während der Bauzeit um nichts zu kümmern. Der Generalunternehmer wird seinerseits danach trachten, den Auftrag fristgerecht zu erfüllen, aber sicher nicht ihn “überzuerfüllen”.
Pauschalvertrag
Daher ist es besonders wichtig, dass die Grundlagen des Vertrages so formuliert sind, dass sie sämtliche dem Bauherren wichtige Punkte enthalten, nicht nur in Form von Plänen, sondern auch (und vor allem) in schriftlicher Form.
In der Baubeschreibung sollten die zu verwendenden Materialien festgelegt sein, ihre gewünschten Qualifikationen, sowie Beschreibungen der Elektro und Sanitärausstattung, am besten in einem Raumbuch.
Detailtreue
Sie müssen davon ausgehen dass alles was nicht genau beschrieben ist nicht oder nur in der billigstmöglichen Ausführung gebaut wird. Wenn Sie nicht festlegen, dass Sie Wände aus Wärmedämmziegel beiderseits verputzt wünschen, bekommen Sie wahrscheinlich Betonwände gespachtelt mit Wärmedämmung.
Wenn Sie nicht angeben, dass Sie Holzfenster mit echten Sprossen wünschen, bekommen Sie Kunststoff-Fenster mit Pseudosprossen im Isolierglas. Wenn Sie nicht angeben, welche Sorte und Qualität von Fliesen Sie im Badezimmer verlegt haben wollen, bekommen Sie die allerbilligsten.
Wenn Sie sich an diese Anregungen halten und die Beschreibungen sorgfältig durcharbeiten, diese eventuell von einem unabhängigen Planer kontrollieren und ergänzen lassen, können Sie ohne weiteres Ihr Haus von einem Generalunternehmer bauen lassen.
Erstgebotbestgebot
Sie können sich auch das Wissen des Baumeisters zunutze machen und ihn darum bitten, ein Gebäude aufgrund einer mündlichen Beschreibung schriftlich anzubieten. Die Formulierung des Angebotes können Sie dann noch unter Berücksichtigung des oben gesagten korrigieren und ein weiteres Mal dem Baumeister mit der Bitte um Überarbeitung des Angebotes geben.
Sie erhalten dann ein hoffentlich vollständiges Angebot mit einem Preis. Und dazu die Möglichkeit, bei einem oder mehreren anderen Baumeistern genau die selbe Leistung aufgrund der selben Spezifikationen anbieten zu lassen. Achten Sie darauf, dass die verschiedenen Anbieter nichts voneinander wissen, sonst wäre es zumindest denkbar, dass diese den Preis untereinander absprechen.