Eine Änderung im österreichischen Grundbuch vorzunehmen, verlief bisher gewohnt umständlich und bürokratisch. Dies soll sich ab dem 1.November ändern. Ab dann werden alle behördlichen Transaktionen nur noch elektronisch ablaufen.
Der Grundstein dazu wurde bereits im Jahr 2007 gelegt: Seit damals werden alle Vertragsdaten von den Notaren im elektronischen Urkundenarchiv Cyberdoc gespeichert, und können von den behördlichen Sachbearbeitern auch elektronisch eingesehen werden.
Auf dieses System aufbauend erfolgt nun die gesamte Abwicklung des Grundbuchverfahrens: Der Notar speichert die für eine Änderung im Grundbuch erforderlichen Urkunden wie bisher im Cyberdoc, und bringt dann auch den Antrag auf die Änderung bei der Behörde elektronisch ein. Das Grundbuchsgericht prüft daraufhin die Unterlagen, und der Beschluss wird dem Notar elektronisch mitgeteilt.
Eine Grundbuchänderung kann so im Idealfall an einem Tag erfolgen – bisher waren auch Wartezeiten von bis zu 6 Monaten keine Seltenheit. Sogar die Kosten für den Antragsteller wurden von 45 Euro auf 38 Euro reduziert.