Roman Peisteiner © Fotostudio Staudigl

Der Energieausweis von Maklern erklärt und angewendet

Selbst in Fachkreisen ist die vorliegende Gesetzeslage für den Energieausweis in der Praxis noch lange keine Routine. Wie der Immobilienmakler mit dem Thema umgeht, das hinterfragte wohnnet.at bei dem Immobilienberater Ing. Roman Peisteiner.

Selbst in Fachkreisen ist die vorliegende Gesetzeslage für den Energieausweis in der Praxis noch lange keine Routine. Wie der Immobilienmakler mit dem Thema umgeht, das hinterfragte wohnnet.at bei dem Immobilienberater Ing. Roman Peisteiner.

Wohnnet.at: Wie wirkt sich das aus Ihrer Sicht das Gesetz zum Energieausweis auf neue und bestehende Verträge aus?

Ing. Roman Peisteiner: Unser Bestreben ist, unsere Bestands- und Neukunden dahingehend zu sensibilisieren, dass ALLE Verträge über Verkaufsobjekte mit einem Energieausweis vermarktet werden. Bei Eigentumswohnungen, egal ob Verkauf oder Vermietung liegt die treibende oder bremsende Kraft oft bei den Hausverwaltungen, daher wird hier die Umsetzung dieses Wunsches ein längerfristiges Projekt werden.

Konkret sieht das zur Zeit so aus:

  • Mietwohnung im Zinshaus - kaum Vorlagen von Energieausweisen.
  • Mietwohnung im Neubau - ab 1.1.2006 werden sie meist vorgelegt, bei älteren Wohnungen anfangs weniger - Tendenz steigend.
  • Wohnung Kauf alt - kurzfristig nicht spürbar, trotz Nachfrage keine Konsequenzen, langfristig Veränderung merkbar.
  • Wohnung Kauf neu - ab 1.1.2006 Pflicht, bei älteren Wohnungen ähnlich der Mietwohnungen Neubau, nur die Tendenz steigt rascher.


WN: Wird der potentielle Mieter/ Käufer verstärkt nach dem Energieausweis fragen?

R. Peisteiner: Es besteht Aufklärungspflicht des Maklers über die Notwendigkeit von Energieausweisen, d. h. wir sind verpflichtet, den Kaufinteressenten darauf hinzuweisen, dass er einen Energieausweis verlangen kann. Daher wird auch jetzt (ab 1.1.2009) mit einer höheren "Schlagzahl" vom Käufer dieser angesprochen werden. Ich denke jedoch, dass aufgrund fehlender (Straf)sanktionen sich Verkaufszeitraum oder Preis in den ersten Monaten eher marginal verändern werden. Auf längere Zeit gesehen wird dies mit Sicherheit einen Einfluss haben: Objekte ohne Energieausweis werden länger im Bestand bleiben und statistisch gesehen nur um einen verminderten Kaufpreis vermarktet werden können.

WN: Haben Sie für in Ihrem Bestand befindliche Objekte Energieausweise?

R. Peisteiner: Ja haben wir; jedoch leider nicht in gewünschtem Ausmaß. Wir versuchen schon seit Monaten auf diese Problematik hinzuweisen, jedoch reagiert der Abgebermarkt sehr träge auf diese Veränderung. Ich denke, dass mit Beginn dieses Jahres (2009) Engpässe und resultierend lange Wartezeiten bei der Erstellung dieser Ausweise entstehen werden, weil da die ersten Rückmeldungen vom Markt kommen werden. Selbst Informationsabende und regelmäßige Einschaltungen in diversen Medien haben nicht für den gewünschten Erfolg gesorgt.

WN: Wie werden sich die Energieklassen auf die Miete aus Ihrer Sicht auswirken?

R. Peisteiner: In der Sparte Mieten wird sich diese neue Situation, wenn überhaupt, nur sehr träge auswirken. Preisveränderungen werden durch andere Parameter stärker beeinflusst werden. Denken Sie an die Einführung des Katalysators beim Auto und wie lange noch Gebrauchtwagen ohne Katalysator gehandelt wurden. Erst mit finanziellen Sanktionen, wie höhere Steuern, hat die Bevölkerung ihr Umweltbewusstsein geschärft. Ähnlich wird's auch bei den Immobilien ablaufen.

WN: Wenn kein Energieausweis vorhanden ist, wie argumentieren Sie das beim Kunden?

R. Peisteiner: Es besteht Aufklärungspflicht unsererseits über die Notwendigkeit von Energieausweisen, d. h. wir sind verpflichtet, den Kaufinteressenten darauf hinzuweisen, dass er einen Energieausweis verlangen kann. Wird dieser nicht vorgelegt, so gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Erfüllt die tatsächliche Effizienz diesen Mindeststandard nicht, treffen den Verkäufer die Folgen der Gewährleistung.

WN: Kennen Sie etwaige Sanktionen/Einspruchsrechte des Kunden nach Abschluss eines Vertrages wenn ein Energieausweis nicht übergeben wurde?

R. Peisteiner: Es sind (noch) keine Sanktionen vorgesehen. Bezüglich der Einspruchsrechte werden sich einige Rechtsanwälte auf dieses neue Betätigungsfeld begeben und mit Musterprozessen in den nächsten Monaten genügend Nährboden für die Judikatur schaffen. Einer meiner Leitsprüche ist ausreichendes Argument für viele Abgeber: Rechtzeitig dafür sorgen vermeidet Kopfschmerzen.

AutorIn:
Datum: 02.12.2010
Kompetenz: Immobilien

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