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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Gesetzesänderung

Per 1.1.2012 sollen nun Vermieter und Verkäufer (gleich ob institutionell oder privat) verpflichtet werden, bei Inseraten auch die Energieeffizienzklasse des Objekts anzugeben. Bei Nichtbeachtung muss mit einer Strafe von bis zu 1.450 Euro gerechnet werden.


Vorsicht auch bei vermeintlich vorteilhaften Energieausweisen:
 
Lässt sich jemand etwa ein Gefälligkeitsgutachten erstellen, welches der Wohnung eine fälschlicherweise bessere Energiebilanz attestiert, kann es bei einem Verkauf zu Rechtsdisputen kommen.
 
In diesem Falle könnten Schadensersatzforderungen seitens des Käufers einlangen


Zinshaus: Geschäftemacherei mit dem Energieausweis

Nicht alles rund um den neuen Energieausweis, der seit Beginn des Jahres verpflichtend eingeführt ist, und welcher einem potentiellen Wohnungs- oder Hauskäufer Aufschluss über zu erwartende Heiz- bzw. Betriebskosten geben soll, ist so klar und eindeutig wie es sein sollte. Eigentümer von Wohnungen in größeren Wohnhausanlagen oder Zinshäusern etwa müssen erwägen, wie sinnvoll die Erstellung eines Ausweises für ihr Objekt ist.

Während sich die Erstellung eines Energieausweises für Einfamilienhäuser vergleichsweise einfach gestaltet, ist die Thematik bei Eigentumswohnungen (speziell in älteren Wohnhäusern) deutlich komplexer:

Gesetzeslage 

Muss ich einen Energieausweis machen lassen? Diese Frage sollten sich Besitzer einer Eigentumswohnung tatsächlich stellen. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) sieht vor, dass beim Verkaufen oder Vermieten eines Objekts ein Energieausweis verpflichtend vorzulegen ist, Konsequenzen einer Nichtbefolgung sollen nun in einer Gesetzesänderung geregelt werden (s. Box links). Nach der Abwicklung eines Verkaufs gibt es jedenfalls keine Möglichkeit mehr, einen Energieausweis vom Verkäufer einzufordern.


Zum Energieausweis gezwungen?
Besitzer von Eigentumswohnungen ohne Verkaufsabsicht tun dennoch gut daran, einen aktuellen Trend kritisch zu beäugen: Viele von ihnen bekommen in diesen Tagen Post von ihrer jeweiligen Hausverwaltung, die darauf drängt, einen Energieausweis für das Gebäude (und somit auch für jede Wohnung) erstellen zu lassen. Dabei wird die generelle Typologie des Hauses als Grundlage zur  Berechnung der einzelnen Faktoren, wie LEK-Wert oder flächenbezogene Heizlast bzw. Heizwärmebedarf, herangezogen. Eine solche Vorgehensweise ist natürlich vor allem im Interesse der Anbieter von Energieausweisen: Diese wittern (z.B.: bei mehreren ähnlich beschaffenen Zinshäusern älteren Baujahrs) gute Geschäfte bei relativ geringem Arbeitsaufwand, und können es sich dadurch auch leicht leisten, besonders „attraktive“ Angebote zu legen: Preise für Gutachten liegen zwischen € 0.50 und € 1.50 pro m².

 

Da sich beispielsweise die Zinshäuser in Wien im Hinblick auf ihre Dämmwerte nicht wesentlich unterscheiden, können Energieausweise mitunter auch mittels fix fertiger Software erstellt, und somit der Aufwand des Gutachters noch einmal drastisch verringert werden – dies freilich auf Kosten der tatsächlichen Aussagekraft seiner Arbeit.

 

Risiko für Wohnungseigentümer
Die Interessen der Mieter bzw. Eigentümer, die sich ihre Zustimmung zur Erstellung eines solchen Ausweises womöglich aufgrund mangelnder Information abringen lassen, liegen freilich ganz woanders:

Einzelnen Wohnungen werden bei einer solchen, „pauschalen“ Vorgehensweise allesamt die gleichen Werte attestiert – unabhängig von ihrer tatsächlichen individuellen Beschaffenheit und Ausstattung. Hat jemand seine Wohnung, etwa durch Isolierglasfenster oder im Zuge einer Generalsanierung, thermisch besser ausgerüstet, würde der kollektiv erstellte Energieausweis diese verbesserten Verhältnisse nicht widerspiegeln. Im Falle eines Verkaufs entstünde also durch den unvorteilhaften Energieausweis ein deutlicher Nachteil, weil der Energieausweis dem Objekt ein schlechteres Zeugnis ausstellt, als es sich eigentlich verdient hätte.

 

Ist der Energieausweis notwendig?


Für denjenigen, der in absehbarer Zeit keinerlei Verkaufsabsichten hegt, oder vorhat, etwaige Förderungen zur Sanierung in Anspruch zu nehmen, ist hingegen sogar die grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer kostenintensiven Erstellung eines Energieausweises anzuzweifeln. Er kennt die Energiebilanz seiner Wohnung, und findet die entsprechende (Heizkosten-)Rechnung regelmäßig in seinem Briefkasten.

 

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