Wohnnet
Header Leute Wohnnet
Mein Wohnnet und Suche
Mein Wohnnet
Mobile Hauptmenue
Mobile Lupe
Find us on Facebook
Handwerkerbörse Icon
Handwerkerbörse
Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Der Energieausweis ist einfach zu lesen umso kleiner der Balken umso weniger Energieverbrauch

Energieausweis Fragen und Antworten

Wer ein Auto kauft, erhält klare Informationen über dessen Treibstoffverbrauch. Genau das gleiche leistet der Energieausweis für eine Wohnung oder ein Haus : Er gibt Auskunft über die zu erwartenden Betriebskosten.
Genau wie das Pickerl am Eiskasten signalisiert er klar, ob es sich bei der aktuellen Immobilie um einen Energiesparer oder einen Energiefresser handelt.

Die Rechte von Mieter und Käufer
Haben Sie Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben, ist es zu spät. Rechtlich gesehen, ist der Vermieter oder Verkäufer nämlich nicht verpflichtet, aus eigener Initiative einen solchen Energieausweis vorzulegen. Der Mieter oder Käufer kann ihn aber jetzt einfordern.

Energieausweis für wen ab wann
Seit 1.1.2009 für alle Gebäude mit Baugenehmigung vor 1.1.2006.
Der Mieter/Käufer hat das Recht auf einen Energieausweis.
Der Vermieter/Verkäufer entscheidet, ob er für jede Wohnung einzeln oder für das gesamte Gebäude einen Energieausweis ausstellt.

Innerhalb eines Gebäudes gilt ein Energieausweis für alle vergleichbaren Wohnungen.

Gültigkeit des Energieausweises: 10 Jahre.
Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, kirchliche Gebäude, Industriebauten und landwirtschaftliche Gebäude.
Rund 40% des gesamten Energieverbrauchs in Europa entfallen auf Gebäude. 78% dieser Energie, rund drei Viertel, könnten allein durch eine gute Dämmung problemlos eingespart werden.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?
• Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse;
• Fachdienststellen der Gebietskörperschaften;
• der Oö. Energiesparverband;
• Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen sowie einschlägige Institutionen im Rahmen ihrer fachlichen und gesetzlichen Befugnisse.

Kann man bestraft werden wenn man keinen Energieausweis hat?
In Österreich sind direkte Verwaltungsstrafen nicht vorgesehen. Jeder Hausbesitzer tut gut daran, einen Energieausweis zu besorgen. In einiger Zeit werden Objekte mit einer besseren Energiebilanz auch einen besseren Preis erzielen.

Kommentare oder Fragen an Experten, unsere Redaktion oder andere User posten!

Rainer Hirss
<< voriger Artikel nächster Artikel >>
Berechtigung

Berechtigung

Eine Vielzahl von Personen und Berufsgruppen dürfen eine...
 
Energieausweis neu

Energieausweis neu

Lesen Sie hier, mit welchen Gesetzesänderungen im nächste...
 
Betrug mit E-Ausweisen

Betrug mit E-Ausweisen

Angebliche „Energieberater“ treiben Missbrauch im Internet.
 

Gas frei 

Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie sich Ihren Gaslieferanten aussuchen.

Energie-Kosten senken 

Emil - die Energie-Spar-Software!

Solaranlage Komponenten 

Nutzen Sie die Kraft der Sonne als umweltfreundliche Energiequelle.

Strompreise 

Bringen Sie Licht in den Strom-Rechnungsdschungel

Kosten Solar Heizung 

Über 500 Euro pro Jahr kann eine solare Heizungsunterstützung bringen.