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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Achtung

Falls Hindernisse bzw. Erschwernisse bei deinem Projekt auch nur “möglich” sind, sollten im Zuge der Angebotslegung bzw. Beauftragung der Bau-Leistungen entsprechende Grundlagen für eine ev. erforderliche Vergütung von Erschwernissen getroffen werden. Dies könnten z.B. Wahlpositionen für Aufzahlungen o.ä. sein. Wenn Erschwernisse überraschend auftreten, kann rasches Handeln erforderlich sein. Dies erlaubt meist keinen Spielraum für eine Optimierung von Preisen.


Hindernisse und Erschwernisse

Nicht immer können durch Baugrundbeurteilungen, auch nicht bei Durchführung von Probebohrungen, Probeschürfen etc. alle Besonderheiten des Baugrundes erfasst werden.
Im Zuge der Aushubarbeiten kann es daher zu unerwartenten und überaschenden Situationen kommen. Es können plötzlich im Boden verborgene Dinge zu Tage kommen mit denen vorher nicht gerechnet werden konnte.

Solche Hindernisse und Erschwernisse können z.B. sein

  • Kommt man beim Aushub in den Bereich des Grundwassers oder steht durch Regen das Wasser im Aushubbereich, so werden Arbeiten dadurch erschwert.
  • Bei Arbeiten in bestehenden Gebäuden (geschlossene Räume) können Erschwernisse (z.B. nur händische Leistungen, ohne Maschinen, arbeiteten mit besonderer Vorsicht etc.) eintreten.
  • Müssen Straßen- oder Hofbeläge samt Unterbau entfernt werden, sollten diese Erschwernisse der Erdarbeiten in gesonderten Positionen erfasst werden.
  • Wenn noch alte Bauteile wie z.B. Ziegel-, Stein-, Betonmauern oder  -Böden im Aushubbereich vorhanden sind, so wird in der Regel bis zu 0,1 m3 Einzelgröße keine Aufzahlung für Erschwernisse gewährt. Sind die Teile aber größer und müssen daher z.B. andere, zusätzliche Werkzeuge verwendet werden, wird dies wohl als Erschwernis gelten. Betonteilen sind hinsichtlich Art (bewehrt oder unbewehrt d.h. mit oder ohne Eiseneinlagen) und Betongüte zu unterscheiden.
  • Stösst man bei den Aushubarbeiten auf Schutt, so sind Erschwernisse  u.a .durch die anfallenden Entsorgungskosten, Schutt-Trennung etc. begründbar.
  • Unabhängig von der generellen Vorgabe, das in bestimmten Situationen händisch ausgehoben werden muss, kann zusätzlich händischer Aushub notwendig werden (z.B.. um vermutete erdverlegte Leitungen zu suchen o.ä.)
  • Beim Künettenaushub kann es vorkommen, dass die Künette von einer bestehenden Leitung gekreuzt wird. In diesem Bereich muss besonders vorsichtig ausgehoben werden und die Leitungen müssen unter Umständen zusätzlich unterfüttert bzw. geschützt werden.

 

Witterungseinflüsse

Die Witterung hat erhebliche Auswirkungen auf die Erd- bzw. Aushub-Arbeiten. Unerwünschte Erschwernisse sind Regen und Frost. Beide Klimazustände bewirken eine Aufweichung der Bodenoberfläche und somit eine Verminderung der Tragfähigkeit (Setzungsrisse im Gebäude). In beiden Fällen müssen die Aushub- bzw. Erdarbeiten eingeschränkz bzw. unterbrochen werden.
 
Frost
Während und nach dem Frostwetter darf nur unter Einhaltung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen weiter gearbeitet werden. Die Verwendung von gefrorenem  Material für Hinterfüllungen oder für den lageweisen Einbau ist nicht zulässig ! Auf gefrorenem Material darf nicht weiter geschüttet werden.

 

Gefrorenes Material muss nach Beendigung der Frostperiode nachverdichtet werden. Gefrorene Schichten müssen abschnittsweise entfernt und durch nicht gefrorenes Material ersetzet werden. Gefrorenes Material erkennt man daran, dass es erkennbare Eislinsen beinhaltet, bzw. wenn 5 cm unter der Oberfläche des Materials die Temperatur 0°C oder darunter ist.

Regen
Bei Regenwetter besteht die Gefahr, dass der Boden durch das Wasser so aufgeweicht wird und nicht mehr tragfähig ist. Lässt der Boden das Wasser nicht durch bzw. steigt der Grundwasserspiegel zu stark an, sodass Wasser in der Baugrube oder in den Künetten stehen bleibt, muss unverzüglich für ein Abgepumpen gesorgt werden. (siehe Wasserhaltungsarbeiten).

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Helmut Melzer
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