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FAQ zur Thermischen Sanierung im privaten Wohnbau

FAQ zur Thermischen Sanierung im privaten Wohnbau – Befristete Förderungsmöglichkeit

Häufig gestellte Fragen zur Förderungsaktion

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Welche Erdgas-Brennwertkessel werden gefördert? (von Wohnnet.at)
Erdgas-Brennwertkessel werden gefördert, wenn das Wärmeverteilsystem mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 40°C betrieben wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Einbindung einer thermischen Solaranlage mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens 8 m² in das Wärmeerzeugungssystem. Wird diese Solaranlage neu errichtet und zur Förderung eingereicht, muss der eingesetzte Solarkollektor von einer anerkannten Prüfstelle entsprechend der Solar-Keymark-Richtlinie geprüft sein. Eine Liste der in Frage kommenden Kollektortypen findet sich unter http://www.estif.org/solarkeymark/Links/Internal_links/database/collector-database-updated.htm.
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Welche Wärmepumpen werden gefördert? (von Wohnnet.at)
Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 können gefördert werden. Angaben zur Jahresarbeitszahl erhalten Sie von Ihrem Wärmepumpenanbieter.
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Welche Holzzentralheizungen werden gefördert? (von Wohnnet.at)
Moderne Holzzentralheizungsgeräte (Kesselanlagen) betrieben mit Pellets, Hackgut oder Stückholz bis zu einer Nennleistung von 50 kW. Die Anlagen müssen die Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) erfüllen.
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Kann auch eine Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung gefördert werden? (von Wohnnet.at)
Nein, Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwasseraufbereitung können nicht gefördert werden; dies stellt keine Maßnahme zur thermischen Sanierung eines Gebäudes dar.
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Welche Solaranlagen werden gefördert? (von Wohnnet.at)
Solaranlagen können ab 20 m² Kollektorfläche (bzw. ab 8 m² Kollektorfläche in Kombination mit Gas-Brennwertgeräten) gefördert werden, wenn die Kollektoren nach der Solar-Keymark-Richtlinie geprüft sind. Eine Liste der in Frage kommenden Kollektortypen finden Sie unter http://www.estif.org/solarkeymark/Links/Internal_links/ database/collectordatabase-updated.htm.
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Können auch nur die Materialen gefördert werden? (von Wohnnet.at)
Nein, eine Rechnung von einem Professionisten über die Arbeitszeit muss vorgelegt werden.
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Kann der Fenstertausch in einem Wintergarten gefördert werden? (von Wohnnet.at)
Ja, aber nur dann, wenn der Wintergarten beheizbar ist.
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Werden auch Wohnungstüren gefördert? (von Wohnnet.at)
Türen können nur gefördert werden, wenn es Außentüren sind (z. B auf einen Balkon). Wohnungseingangstüren, die in ein Stiegenhaus gehen, können nicht gefördert werden.
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Welche U-Werte müssen eingehalten werden? (von Wohnnet.at)
Bei der umfassenden Sanierung sind keine speziellen U-Werte einzuhalten. Für die Einzelmaßnahme gelten folgende Maximalwerte:

• Dämmung der Außenwände: U-Wert nach Sanierung maximal 0,25 W/m²K
• Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches: U-Wert nach Sanierung maximal 0,20 W/m²K
• Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens: U-Wert nach Sanierung maximal 0,35 W/m²K
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren: U-Wert nach Sanierung maximal 1,35 W/m²K
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Was passiert, wenn keine Mittel zur Förderung mehr vorhanden sind? (von Wohnnet.at)
Die gesamten Mittel zur Förderung von „Thermische Sanierungen privater Wohnbau“ betragen EUR 50 Millionen. Die Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel für vollständige Anträge in der Reihenfolge des Einlangens bei der Abwicklungsstelle gewährt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, besteht keine weitere Förderungsmöglichkeit für neu eingereichte Förderungsansuchen.
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