|
|
 |
FAQ zur Thermischen Sanierung im privaten Wohnbau
FAQ zur Thermischen Sanierung im privaten Wohnbau – Befristete Förderungsmöglichkeit
Häufig gestellte Fragen zur Förderungsaktion
Erdgas-Brennwertkessel werden gefördert, wenn das Wärmeverteilsystem mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 40°C betrieben wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Einbindung einer thermischen Solaranlage mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens 8 m² in das Wärmeerzeugungssystem. Wird diese Solaranlage neu errichtet und zur Förderung eingereicht, muss der eingesetzte Solarkollektor von einer anerkannten Prüfstelle entsprechend der Solar-Keymark-Richtlinie geprüft sein. Eine Liste der in Frage kommenden Kollektortypen findet sich unter http://www.estif.org/solarkeymark/Links/Internal_links/database/collector-database-updated.htm.
|
Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 können gefördert werden. Angaben zur Jahresarbeitszahl erhalten Sie von Ihrem Wärmepumpenanbieter.
|
Moderne Holzzentralheizungsgeräte (Kesselanlagen) betrieben mit Pellets, Hackgut oder Stückholz bis zu einer Nennleistung von 50 kW. Die Anlagen müssen die Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) erfüllen.
|
Nein, Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwasseraufbereitung können nicht gefördert werden; dies stellt keine Maßnahme zur thermischen Sanierung eines Gebäudes dar.
|
Solaranlagen können ab 20 m² Kollektorfläche (bzw. ab 8 m² Kollektorfläche in Kombination mit Gas-Brennwertgeräten) gefördert werden, wenn die Kollektoren nach der Solar-Keymark-Richtlinie geprüft sind. Eine Liste der in Frage kommenden Kollektortypen finden Sie unter http://www.estif.org/solarkeymark/Links/Internal_links/ database/collectordatabase-updated.htm.
|
Nein, eine Rechnung von einem Professionisten über die Arbeitszeit muss vorgelegt werden.
|
Ja, aber nur dann, wenn der Wintergarten beheizbar ist.
|
Türen können nur gefördert werden, wenn es Außentüren sind (z. B auf einen Balkon). Wohnungseingangstüren, die in ein Stiegenhaus gehen, können nicht gefördert werden.
|
Bei der umfassenden Sanierung sind keine speziellen U-Werte einzuhalten. Für die Einzelmaßnahme gelten folgende Maximalwerte:
• Dämmung der Außenwände: U-Wert nach Sanierung maximal 0,25 W/m²K
• Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches: U-Wert nach Sanierung maximal 0,20 W/m²K
• Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens: U-Wert nach Sanierung maximal 0,35 W/m²K
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren: U-Wert nach Sanierung maximal 1,35 W/m²K
|
Die gesamten Mittel zur Förderung von „Thermische Sanierungen privater Wohnbau“ betragen EUR 50 Millionen. Die Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel für vollständige Anträge in der Reihenfolge des Einlangens bei der Abwicklungsstelle gewährt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, besteht keine weitere Förderungsmöglichkeit für neu eingereichte Förderungsansuchen.
|
|
|
|
44 Einträge: Seite
1
2
3
4
5
|
 |
Alles über die einfachen Verarbeitungsschritte von YTONG Multipor
Gebäudedämmung: die beste Energiesparmaßnahme, wenn das Material richtig eingesetzt wird.
Wählen Sie das richtige Material für Ihre Dämmung aus
Sparen Sie Kosten mit der richtigen Dämmungsart
Ob Innen oder Außenwände: YTONG Multipor ist vielseitig einsetzbar
|