Welche U-Werte müssen eingehalten werden? (von Wohnnet.at)
Bei der umfassenden Sanierung sind keine speziellen U-Werte einzuhalten. Für die Einzelmaßnahme gelten folgende Maximalwerte:
• Dämmung der Außenwände: U-Wert nach Sanierung maximal 0,25 W/m²K
• Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches: U-Wert nach Sanierung maximal 0,20 W/m²K
• Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens: U-Wert nach Sanierung maximal 0,35 W/m²K
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren: U-Wert nach Sanierung maximal 1,35 W/m²K
Bitte an welche Adresse kann man einen Antrag auf Bundesförderung zur thermischen Sanierung senden, wenn der Energieausweis schon vorhanden ist und was muss man außer dem Energieausweis noch zusätzlich vorlegen? Ich sage schon vorab danke für Ihre Antwort.