Wohnbauförderung: Wieviel gibts in welchem Bundesland?
Sehr beliebt bei der Wohntraumfinanzierung ist nach wie vor die Wohnbauförderung. Die Voraussetzungen, Förderarten und Förderhöhen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Hier die wichtigsten Fakten und der direkte Klick zu Ihrem Bundesland.
Die Wohnbauförderung ist in Österreich ein traditionelles Mittel, um den Bau oder den Erwerb von Immobilien zu finanzieren, bzw. deren Finanzierung zu erleichtern. Sie wird in Form einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschüsse, als Zins- oder Annuitätenzuschüsse zum Wohnbaukredit, als Landes- oder Eigenmittelersatzdarlehen oder in Form einer Bürgschaft durch das Land ausgezahlt.
Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen für die Wohnbauförderung ganz allgemein gelten, wie Sie sie beantragen und welche Rückzahlungsrichtlinien in Österreich gelten. Außerdem hat unsere Redaktion die aktuellen Richtlinien für jedes österreichische Bundesland recherchiert - mit nur einem Klick kommen Sie so zu mehr Informationen für mehr Geld.
Wer kann die Wohnbauförderung beantragen?
Grundsätzlich kann jeder volljährige österreichische Staatsbürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, um eine Wohnbauförderung ansuchen. EU-Bürger sind dabei österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Gefördert wird nur ein Hauptwohnsitz. Für ein Wochenendhaus gibt es keine Unterstützung. Mit stichprobenartigen Kontrollen vor Ort überzeugen sich LandesbeamtInnen, ob das Haus oder die Wohnung auch wirklich spätestens sechs Monate nach Fertigstellung "ständig genutzt" wird.
Wofür kann ich Wohnbauförderung beantragen?
Zwar sind die Details von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber im Grunde gilt immer: Die Wohnbauförderung kann für den Neubau, Kauf einer wohnung, Sanierungen und Umbauten beantragt werden. Details bekommen Sie weiter unten.
Wieviel Wohnbauförderung steht mir zu?
Die Bundesländer gewähren entweder ein besonders günstiges Darlehen, helfen mit Annuitäten- und Zinsenzuschüssen bei der Rückzahlung eines Kredites oder geben einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss. Je nach Bundesland gelten andere Bestimmungen - und das nicht nur in der Höhe der Förderung, sondern auch bei den Einkommensgrenzen sowie bei der Art der Förderung.
Aktuelle Richtlinien in Ihrem Bundesland
Alle weiteren Infos zu Voraussetzungen, Vergaberichtlinien, Antragsstellung und etwaige Rückzahlungsbestimmungen in Ihrem Heimat-Bundesland finden Sie in den untenstehenden Links.