Rekordbudget für Photovoltaikförderung 2023
Mit 600 Millionen Euro kurbelt der Bund 2023 den Photovoltaikausbau in Österreich weiter an. Wer die PV-Förderung beantragen kann, was zu beachten ist und wie Sie dabei vorgehen sollten, erfahren Sie bei uns.
Für den Photovoltaikausbau wird ordentlich Geld in die Hand genommen. Zum Vergleich: 2018 betrug das Gesamtvolumen der Fördergelder 15 Millionen Euro. Der Fördertopf ist also so voll wie noch nie. Der erste von vier Fördercalls startet am 23. März um 17 Uhr. Laut Klimaschutzministerium stehen in dieser ersten Runde über 250 Millionen Euro zur Verfügung.
Welche PV-Anlagen werden gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses oder einer Marktprämienförderung. Beim Investitionszuschuss gibt es keine Einschränkungen, was die Größe der PV-Anlage betrifft. Es gibt keine Mindestanlagengröße, im Falle einer Anlage, die größer als 1000 kWp ist, gibts eine anteilige Förderung. Der Bund fördert neben PV-Anlagen auch andere Ökostromanlagen, zum Beispiel Wasser- und Windkraft, sowie Stromspeicher bis zu einer Leistung von einer maximalen Nettokapazität von 50 kWh. Achtung: Stromspeicher werden nur in Verbindung mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage gefördert.
Wie hoch sind die Fördersätze?
Wie viel Geld Sie bekommen, ist unter anderem abhängig von der Größe Ihrer Anlage. Die Fördersätze für Kategorie A und B sind fix. Bei Kategorie C und D kann das tatsächlich ausgezahlte Fördergeld variieren.
Kategorie A | 0,1 - 10 kWp | 285 Euro/kWp |
Kategorie B | 10 - 20 kWp | 250 Euro/kWp |
Kategorie C | 20 - 100 kWp | max. 160 Euro/kWp |
Kategorie D | 100 - 1000 kWp | max. 140 Euro/kWp |
Wer wird gefördert?
Neben Privatpersonen können auch Betriebe, Vereine oder Institutionen ihre neu errichtete PV-Anlage zur Förderung einreichen.
Was ist eine Marktprämienförderung?
Besitzen Sie eine PV-Anlage mit einer Größe von über 10 Kilowattpeak (kWp), können Sie gemäß EAG eine Marktprämienförderung beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss auf den verkauften und in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom. Die Höhe legt der Projektbetreiber im Zuge eines Gebots selbst fest. Der in der Verordnung festgesetzte Gebots-Höchstwert von 9,33 Cent/kWh darf jedoch nicht überschritten werden. Angesichts der aktuell sehr deutlich darüber liegenden Strompreise, wird die Marktprämienförderung laut PV Austria in der Praxis kaum ausgezahlt werden, sondern dient vielmehr als Sicherheit für wieder sinkende Strompreise.
Was muss ich beim Antrag beachten?
Sie können die PV-Förderung seit 2023 auch dann beantragen, wenn Sie mit der Errichtung der Anlage bereits begonnen haben. Wenn Sie jetzt einen Antrag zur PV-Förderung stellen, müssen Sie sicher sein, dass Ihre PV-Anlage binnen zwei Jahren fertiggestellt werden kann. Für Anlagen unter 20kW ist auch kein Bieterverfahren mehr notwendig und die Abwicklungsstelle OeMAG kann bereits vor Ende des Calls Zusagen machen.
Wie komme ich zur Förderung?
Die Antragstellung erfolgt während der laufenden Fördercalls über die Onlineplattform der OeMAG. Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Eine direkte Einreichung bei KLIEN ist nicht möglich - die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die OeMAG.
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