Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "KTN" in rotem Kreis.

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Wohnbauförderung für Kärnten

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Kärnten? Auch für das Jahr 2024 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Was wird in Kärnten gefördert?

In Kärnten können Sie eine Wohnbauförderung beantragen, wenn Sie vorhaben, Wohnraum zu errichten, zu erwerben oder zu sanieren. Folgende Bereiche werden dabei im Neubau bezuschusst:

  • Die Errichtung von Wohnraum im Eigentum, wie zum Beispiel Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau sowie Baumaßnahmen, die Wohnraum in bestehenden Wohnhäusern und sonstigen Gebäuden errichten.
  • Der Ersterwerb von Wohnraum, zum Beispiel in Form einer Eigentumswohnung, eines Eigenheims oder eines Eigenheims im Gruppenwohnbau.

In der Sanierung werden folgende Projekte gefördert:

  • Die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau
  • Die Sanierung von Wohnhäusern und Wohnheimen gemeinnütziger Bauvereinigungen und Gemeinden
  • Die thermische Sanierung und Sanierungsmaßnahmen, die eine energieeffiziente Haustechnik fördern.
  • Der Erwerb von Bestandsobjekten mit höchstens zwei Wohnungen
  • Die Schaffung von neuem Wohnraum durch Sanierungsmaßnahmen in Bestandsobjekten
  • Sanierungsmaßnahmen für barrierefreies Wohnen

Außerdem kann in Kärnten ein Eigenmittelersatzkredit angesucht werden. Damit werden vom Mieter aufzubringende Eigenmittelleistungen zur Finanzierung des Grundkosten- und Baukostenanteils von geförderten Mietwohnungen unterstützt.

Wer kann in Kärnten eine Wohnbauförderung beantragen?

Auch bei der Wohnbauförderung in Kärnten gelten personenbezogene und gebäudebezogene Voraussetzungen. Die genauen Richtlinien unterscheiden sich nach Art des Projekts. Im Jahr 2023 wurden die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Kärnten angepasst, um den Zugang zu erleichtern. So wurde beispielsweise die Einkommensgrenze für Neubauten erhöht. Die neue Einkommensgrenze beträgt:

Personen im Haushalt   Einkommensgrenze (Jahreseinkommen)
1 Person € 48.000,-
2 Personen € 74.000,-
Jede weitere Person im Haushalt + 7.000,-

Außerdem wurde die Quadratmeterbeschränkung für Sanierer und Häuslbauer in 2023 aufgehoben. In Kärnten können also Objekte jeder Größe gefördert werden, allerdings werden kleinere Immobilien mit höheren Beträgen belohnt.

Wie sieht die Wohnbauförderung in Kärnten aus?

Die Wohnbauförderung für Neubauten in Kärnten wird auf zwei verschiedene Arten angeboten: Als Förderkredit und durch den sogenannten „Häuslbauerbonus“.

Der Förderkredit beträgt € 700,- pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche und hat eine Laufzeit von 30 Jahren bei einer Verzinsung von 0,5 % p.a. bis zum 20. Jahr und 1,5 % p.a. vom 20. bis zum 30. Jahr der Laufzeit. Zusätzlich gibt es einen Annuitätenzuschuss zur Finanzierung von Bank- oder Bausparkassenkrediten mit einer Laufzeit von höchstens zehn Jahren. Für verschiedene Kategorien wie zum Beispiel barrierefreies Bauen, Passivhausbauweise oder thermische Solaranlagen werden zusätzliche Bonusbeträge gewährt.

Solche Bonusbeträge gelten auch für Wohnungskäufe direkt vom Erwerber. Hier werden Wohnungen mit Niedrigtemperaturheizungen, Photovoltaikanlagen und Gebäude, die laut Gebäudedeklaration in die Stufen klimaaktiv Silber oder Gold eingestuft wurden, belohnt.

Der Häuslbauerbonus wird als Einmalzuschuss von € 20.000,- ausgezahlt, wobei es hier einen Zuschlag von€ 5.000,-bei einer Wohnnutzfläche von maximal 150 Quadratmeter je Wohneinheit gibt.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Kärnten gefördert?

Die Form der Förderungsmaßnahmen richtet sich in Kärnten nach dem jeweiligen Projekt. Bei der Sanierung von Eigenheimen und sonstigen Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen können Sie einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss oder einen Förderungskredit beantragen.

Wohnhäuser, Wohnheime und sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die Dauer von zehn Jahren gefördert.

Wer kann in Kärnten eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Wollen Sie in Kärnten eine Sanierungsförderung beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst können Sie Ihren Antrag nur stellen, bevor die Maßnahmen begonnen haben. Die Baubewilligung Ihres Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen, außer Sie möchten eine Umstellung auf energieeffiziente Haustechnikanlagen durchführen: In diesem Fall muss die Bauvollendungsmeldung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Bevor Sie in Kärnten eine Sanierungsförderung beantragen können, müssen Sie außerdem die kostenlose Vor-Ort-Energieberatung für Kärntner Haushalte durchführen, was durch das Energieberatungsprotokoll vorzuweisen ist. Wenn Sie eine Heizungsumstellung beziehungsweise einen Heizungstausch durchführen, müssen Sie nachweisen, dass sie den alten Heizofen beziehungsweise -kessel fachgerecht entsorgt haben. Die Sanierung muss von einem befugten Unternehmen durchgeführt werden, um eine Förderung zu bekommen.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Kärnten?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen Maßnahmen. Bei der Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten beziehungsweise dem Erwerb von Bestandsobjekten wird in Kärnten beispielsweise € 600,- pro Quadratmeter gefördert. Bei Bestandsobjekten in Siedlungsschwerpunkten handelt es sich um € 700,-.

Die Details und genauen Staffelungen können Sie hier nachlesen.

Wie kann die Wohnbauförderung für Kärnten beantragt werden?

Der Förderantrag muss immer vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahmen beim Amt der Kärntner Landesregierung eingereicht werden. Achten Sie dabei darauf, sämtliche relevante Unterlagen anzuschließen. Eine detaillierte Übersicht darüber, welche Unterlagen Sie für welche Förderungen benötigen, finden Sie hier.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Kärnten:

Amt der Kärntner Landesregierung- Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: 050 536 31002
Email: abt11.wohnbau@ktn.gv.at

AutorIn:
Datum: 12.04.2024
Kompetenz: Förderungen

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