Tricks bei der Wohnbauförderung © www.tiroler-passivhaus.at

Wohnbauförderung: Wir haben die Top-Tipps

Der absolute Evergreen unter den Finanzierungshilfen ist wohl die Wohnbauförderung. So beliebt sie auch ist, so bürokratisch kann jedoch ihre Abwicklung sein. Wir haben die Tipps für einen erfolgreichen Antragsprozess. Damit Sie sicher zu Ihrem Geld kommen!

 

Die Wohnbauförderung ist wie z. B. auch die Wohnbeihilfe Ländersache und deshalb von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Das und der Umstand, dass die Regelungen laufend geändert werden, macht es wohl oder übel notwendig, sich über die aktuellen Bundesländer-Bestimmungen auf den jeweiligen Wohnbauförderseiten zu informieren. Die Links dazu finden Sie ganz unten.

Den einen oder anderen Trick, wie Sie eine Wohnbauförderung erhalten, haben wir trotzdem für Sie. Das Einreichen der Wohnbauförderung ist in vielen Fällen nämlich eine aufwändige und schwierige Angelegenheit. Am besten beraten sind Sie, wenn Sie bei Ihrem Kreditgeber einen echten Experten haben, der in diesem Bereich sattelfest ist und Ihnen kompetent zur Wohnbauförderung verhilft. Keinesfalls sollte man vor dem Förderungsdschungel zurückschrecken und auf diese finanzielle Spritze verzichten.

Wohnbauförderung: Was österreichweit gilt

Grundsätzlich kann jeder volljährige österreichische Staatsbürger und EU-Bürger, welcher (Mit-)Eigentümer einer Liegenschaft ist, um Wohnbauförderung ansuchen. Voraussetzung dafür, es muss sich um den Hauptwohnsitz handeln. Übrigens: Ob es sich tatsächlich um den Hauptwohnsitz des jeweiligen Antragstellers handelt, wird stichprobenartig überprüft!

So wird gefördert

Von der jeweiligen Landesstelle, in Wien die MA 50, werden für Neu-, Um-, oder Ausbauten entweder einmalige Zuschüsse (keine Rückzahlung erforderlich), Zins- oder Annuitätenzuschüsse (bei der Rückzahlung eines Darlehens), Landes- oder Eigenmittelersatzdarlehen (zu günstigen Konditionen) oder die Übernahme von Bürgschaften (ermöglicht ein Darlehen) gewährt. Die meisten Bundesländer vergeben mittlerweile Darlehen bzw. Annuitätenzuschüsse.

Unterschieden wird außerdem zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen und der Personenförderung. Die Baumaßnahmen gelten meistens der Energiesanierung. Die Personenförderung wiederum gilt dann, wenn sogenannter "dringlicher Wohnbedarf" besteht. Auch im Hinblick darauf, wer förderbar ist, gibt es länderspezifische Eigenarten: In Oberösterreich etwa ist eine Person unter anderem nur dann förderbar, wenn Sie gemäß Oö. Wohnbauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020 Deutschkenntnisse nachweisen kann.

Grundbedingung Einkommensgrenze

Jedes Bundesland setzt unterschiedliche Werte an, dennoch lässt sich grundsätzlich feststellen: Eine Netto-Einkommensgrenze muss eingehalten werden. Anders gesagt: Das Netto-Jahreshaushaltseinkommen darf die vom Land festgesetzte Obergrenze nicht überschreiten. Beispiel Wien: Die Obergrenze für einen Vier-Personen-Haushalt in Wien liegt bei maximal 99.920 Euro Netto-Jahreseinkommen.

Ein Nachweis über ein gesichertes Mindesteinkommen ist zusätzlich immer dann nötig, wenn es um ein Darlehen als Förderung geht. Im Burgenland etwa beträgt das geforderte Mindesteinkommenfür einen Vier-Personen-Haushalt 1.500 Euro.

Tipps für die Wohnbauförderung

Die Schaffung von Wohnraum umfasst vieles: Sanierung, Renovierung, Umbau oder Zubau. Die Art des Bauvorhabens und unzählige weitere Faktoren bestimmen letztlich das Ausmaß der Förderung. Eine einfache, auf alle und jeden anwendbare Formel, mit der sich die erwartbare Höhe der Förderung abschätzen lässt, existiert schon allein aus diesem Grunde nicht. Was es jedoch gibt, sind einige Tipps & Tricks, die einem im besten Fall zur Wohnbauförderung verhelfen:

Tipp 1: Umweltfreundlicher Wohnbau wird belohnt

Damit die Liegenschaft förderbar ist, dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr eingesetzt werden. Wichtig: Lassen Sie die Energiekennzahlvon einer zertifizierten Beratungsstelle bestimmen! Je besser die Energiekennzahl, desto höher die Förderung - das gilt beispielsweise in Niederösterreich, wo mit einem Punktesystem gearbeitet wird. Pro Punkt für umweltfreundliches Bauen gibt's 300 Euro Förderung. Erfüllt man allein die ökologischen Mindestanforderungen erhält man bereits 24.000 Euro. Punkte werden für ökologische Baustoffe, umweltfreundliche Heizung, Solar- und PV-Anlagen oder ökologische Gartengestaltung.verteilt.

Tipp 2: Nicht alles zählt zum Einkommen

Sozialleistungen wie Studienbeihilfe, Waisenpension, Pflegegeld, Familienbeihilfe etc. werden nicht zum Einkommen gezählt. Auch Versicherungsbeiträge und Einkommenssteuer zählen nicht dazu. Für die Förderung ausschlaggebend ist in erster Linie das Netto-Jahreseinkommen. In manchen Bundesländern, etwa Oberösterreich, kann bei Überschreitung der Einkommensgrenzen bei Bedarf jeweils der Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre zur Berechnung herangezogen werden.

Tipp 3: Keller ist nicht Wohnfläche

Der Keller zählt nicht als Wohnfläche, außer es ist explizit geplant, ihn etwa als Hobbyraum oder Arbeitszimmer zu nutzen. Gleiches gilt für den Dachboden. Übrigens: Eine förderbare Immobilie muss den Richtlinien für die Wohnnutzfläche des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. In Tirol beträgt die Nutzfläche mindestens 30 Quadratmeter und höchstens 150 Quadratmeter. Auch in Salzburg beträgt das Höchstausmaß der förderbaren Wohnnutzfläche 150 Quadratmeter, im Burgenland sind es immerhin 250 Quadratmeter. Der Förderbetrag reduziert sich hier mit steigender Wohnnutzfläche aber beträchtlich.

Tipp 4: Werkstätte und Hobbyraum

Eine Werkstätte wird nicht, ein Hobbyraum aber sehr wohl zur Wohnfläche gerechnet. Eine Werkstätte beinhaltet in einer Wohnung nicht zumutbare Arbeitsgeräte (z. B. eine fest montierte Hobelbank oder zumindest Maschinen, die schwer transportabel sind). Fitnessgeräte oder Sauna zählen hier nicht dazu.

Tipp 5: Übernahme einer Wohnbauförderung

Der Verkauf einer geförderten Immobilie ist nicht so einfach möglich, da im Grundbuch ein Veräußerungsverbot eingetragen sein kann. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um Förderung in Form eines Darlehens und damit um eine entsprechend hohe Summe handelt. Verkauft werden kann jedoch, wenn der Käufer ebenfalls die Kriterien erfüllt und somit förderungsberechtigt ist.

 

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Datum: 08.06.2020
Kompetenz: Förderungen

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