Bald keine Kreditbearbeitungsgebühren mehr?
Bei unseren deutschen Nachbarn wurden sie schon als gesetzeswidrig deklariert und nun hat auch ein österreichisches Gericht erstmals ein eindeutiges Urteil zu den Kreditbearbeitungsgebühren gefällt. Sorgt dieses Urteil für eine baldige Abschaffung dieser Gebühren?
Nachdem der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Kreditbearbeitungsgebühren bereits für gesetzwidrig erklärte, zieht Österreich nun nach. Laut dem Landesgericht Innsbruck sind Bearbeitungsgebühren für Kredite, wie sie von der BTV verrechnet wurden, unzulässig und führen zu einer gröblichen Benachteiligung der Konsumenten.
Der Fall: Der VKI hat im Auftrag der AK Vorarlberg die Bank für Tirol und Vorarlberg geklagt, da sie eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 2,5 % für Konsumkredite und eine Gebühr von 1 % für hypothekarisch besicherte Verbraucherkredite verrechnete.
Das Urteil: Das Erstgericht hat nun, noch nicht rechtskräftig, entschieden, dass eine solche Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist. Begründet wird das Urteil damit, dass sich die Höhe unabhängig vom tatsächlichen Bearbeitungsaufwand prozentuell am gewährten Kreditbetrag orientiert. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Kreditverträge, denen eine höhere Krediteinräumung zugrunde liegt, zwingend einen höheren Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen sollten.
Unangemessene Höhen, Abschiebung auf Kunden
Eine gröbliche Benachteiligung liegt laut Landesgericht Innsbruck auch darin, dass die gesamten Kosten auf die Konsumenten überwälzt werden. Immerhin sind Bonitätsprüfung, Antragsbearbeitung und Vertragsabschluss auch im Interesse der finanzierenden Bank. Die Kreditbearbeitungsgebühr ist daher bereits dem Grunde nach unzulässig.
Zudem würde eine Bearbeitungsgebühr von 3.500 Euro, wie sie etwa bei einem Kredit von 350.000 Euro, für den Hausbau keine ungewöhnliche Höhe, anfalle, den normalerweise damit einhergehenden Aufwand mehrfach abdecken. Es sei also nicht erkennbar, wofür der verbleibende Anteil genau gezahlt werden soll. Dr. Beate Gelbmann, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI zeigt sich erfreut: "Ein wichtiges Urteil gegen den Gebührendschungel der Banken. Die Kreditinstitute schieben Kosten für Arbeiten, die in ihrem eigenen Interesse erledigt werden, immer öfter auf die Kunden ab. Das aktuelle Urteil setzt dieser Tendenz eindeutige Grenzen."