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4 von 5 Wiener Altbauwohnungen zu teuer vermietet

Ein aktuelles Screening der Altbaumieten in der Stadt Wien zeigt, dass bei vier von fünf inserierten Wohnungen deutlich mehr verlangt wird, als es das Richtwertmieten-Gesetz erlaubt. Außerdem steigt die Zahl der befristeten Mietverträge deutlich an.

Was dürfen VermieterInnen für ihre Wohnungen laut Gesetz verlangen? Und wie sieht es in der Realität tatsächlich aus? Die Ergebnisse eines aktuellen Screenings der Stadt Wien lassen aufhorchen: „Durchschnittlich lagen die ausgewiesenen Angebote um 3,54 Euro pro Quadratmeter über den zulässigen Tarifen“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig bei der Präsentation der Studienergebnisse. Bei den bestehenden Mietverhältnissen sieht es übrigens nicht besser aus. Bei insgesamt 2.700 Mietzinsüberprüfungen wurden die gesetzlich zulässigen Mietvorschreibungen durchschnittlich um immerhin 3,18 Euro pro Quadratmeter überschritten. „Das entspricht einem vermeintlichen Körberlgeld von 8,5 Millionen Euro pro Jahr, das den betroffenen Mietern am Ende wieder rückerstattet werden muss“, so Ludwig.

Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität

Seit Oktober 2016 wurden von den MitarbeiterInnen der Mieterhilfe Wien 4.000 auf zehn Immobilienplattformen inserierte Wohnungsangebote aus dem Altbaubestand genauestens überprüft. Neben den relevanten Kennzahlen wie Netto-Mietkosten, Betriebskosten, Kaution und Ablöse wurden auch Möbel- und sonstige Mieten erfasst, sowie die jeweiligen Angaben zur Ausstattung berücksichtigt. Das Ergebnis: Im Durchschnitt waren rund 80 Prozent der angebotenen Wohnungen überteuert. „Die durchschnittliche Gesamtmiete, inklusive Betriebs- und Nebenkosten sowie Möbelmieten, beträgt laut der aktuellen Untersuchung 13 Euro pro Quadratmeter. Der Hauptmietzins schlägt dabei mit rund 10 Euro zu Buche“, informiert Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe.

Befristete Verträge machen Sorgen

Und noch eine interessante Tatsache beförderte das Screening zu Tage. Die Anzahl jener Wohnungen am privaten Wohnungsmarkt, die mit unbefristeten Verträgen angeboten wird, liegt derzeit bei nur noch bei 22 Prozent, sprich fast 80 Prozent der Wohnungen werden befristet vermietet. Laut Wohnbaustadtrat Ludwig eine besorgniserregende Entwicklung, welche die Wohnsicherheit sehr einschränkt. Außerdem werde nur in den wenigsten Fällen der vom Gesetzgeber festgeschriebene Abschlag von 25 Prozent auf den geltenden Richtwert zur Anwendung gebracht.

Überprüfen lohnt sich!

Allein 2016 wurden 2.700 behördliche Mietzinsprüfungen über die Wiener Schlichtungsstelle abgewickelt - Tendenz steigend. Und die Bilanz für den Einzelnen kann sich sehen lassen. Bei durchschnittlich 3,18 Euro pro Quadratmeter und einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 72 Quadratmetern ergeben sich bereits rund 2.500 Euro vor Steuer und Verzugszinsen im Jahr. „In Summe kann gesagt werden, dass den MieterInnen aufgrund der Möglichkeit einer Mietzinsüberprüfung durch die Schlichtungsstelle im Jahr ca. 8,5 Millionen Euro erspart werden“, so Stadtrat Ludwig.

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Archivmeldung: 31.05.2017
Kompetenz: Recht

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