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Nachbarschaft: Recht auf Licht & Luft

Mit Hilfe einer neuen Technik lässt sich einfach und schnell die Sonneneinstrahlung und der Sonnenverlauf vor Ort bestimmen. Dadurch wird es möglich, die Anzahl der Sonnenstunden im eigenen Garten und vor allem Störfaktoren zu bestimmen.

 

Das Nachbarschaftsrecht räumt ganz eindeutig ein "Recht auf Licht" ein. Wenn Sie also zu den Schattengeplagten gehören, die aufgrund riesiger Hecken oder Bäume des Nachbarn keine Sonnenstunden mehr im eigenen Garten haben, können Sie sich wehren.

Recht auf Licht und Luft

Mit 1. Juli 2004 wurde der Rechtsschutz des Grundeigentümers gegen Beeinträchtigungen durch Bäume und Pflanzen auf der Nachbarliegenschaft wesentlich erweitert. Das Recht auf Licht und Luft ist grundsätzlich gesetzlich verankert und kann über Gericht eingefordert werden. Der § 364 Abs. ABGB wird seit 1. Juli 2004 durch den Satz ergänzt: "Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen."

Der § 364 Abs. ABGB lautet seit 1. Juli 2004: "Ebenso kann der Grundeigentümer einem Nachbarn die von dessen Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen, als diese das Mass des Abs. 2 überschreiten und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benützung des Grundstückes führen. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über den Schutz von und vor Bäumen und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben unberührt."

Das neue Nachbarschaftsrecht eröffnet Grundbesitzern die Möglichkeit, sich besser als bisher gegen Beeinträchtigungen durch Nachbars Bäume oder Hecken zu wehren - vorausgesetzt, diese Beeinträchtigungen werden als unzumutbar bewertet.

Was gilt als unzumutbar?

Die korrekte juristische Formulierung lautet: Als gerechtfertigt von fremden Pflanzen beeinträchtigt. Und vor dem Gesetz ist man dies, wenn man

  • wegen eines Baumes vor dem Fenster auch tagsüber (zu Mittag) das Licht einschalten muss
  • wegen der Pflanzen in Nachbars Garten nur morgens eine Stunde Sonne auf die Terrasse fällt oder
  • eine bestehende Solaranlage durch die Verschattung in ihrer Funktion erheblich gestört bis unbrauchbar wird
  • die Pflanzen des Nachbarn beinahe auf das gesamte Grundstück einen Schatten werfen
  • die eigene Wiese durch den Schatten zu versumpfen, zu vermoosen oder sonst zu leiden droht
  • die Sicherheit von Personen und Dingen auf Ihrem Grundstück gefährdet werden

Um einen Ansturm auf die Bezirksgerichte zu vermeiden, müssen streitende Nachbarn zunächst versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Dazu haben Rechtsanwälte und Notare Schlichtungsstellen eingerichtet, außerdem stehen Mediatoren zur Verfügung. Wer das alles nicht will, kann ein Schiedsgerichtverfahren bei einem Bezirksgericht beantragen. Grundsätzlich ist eine gerichtliche Klage erst dann vorgesehen, wenn eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien nicht binnen drei Monaten zustande kommt.

Checken Sie die Sonnensituation auf Ihrem Grundstück

Die Sonnencops, der Bauanalytiker Rudolf Ortmayr und Kollege haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Sonneneinstrahlung auf Grundstücken zu analysieren. Ein Gerät kommt zum Einsatz, das die exakte Bestimmung der Sonneneinstrahlung an jedem beliebigen Punkt der Erde für jeden Zeitpunkt ermöglicht. Aufnahme und Analyse der Situation vor Ort. Bei Tageslicht wird entschieden, an welchem Punkt gemessen wird, die Sonne muss nicht scheinen. Das Messgerät mit Laptop samt Software ist innerhalb von Minuten aufgebaut. Mit einer Kamera mit Fischauge wird ein hemisphärisches Photo gemacht. Das ist jener Blickwinkel, den man hat, wenn man am Rücken auf der Erde liegt und zum Himmel schaut, die Kamera muss exakt horizontal ausgerichtet sein, damit die Sonneneinstrahldauer auf z. B. ihren Garten berechnet werden kann. Die Sonnenumlaufbahnen während des Jahres werden für jede halbe Stunde errechnet. Ein Gitternetz des Sonnenlaufs wird über den Garten gelegt, um zu sehen, dass zu diesem Zeitpunkt die Sonnenbestrahlung dieses Grundstückes schon extrem kurz ist und sich hier auf ganz geringe stundenweise Fenster beschränkt. Weitere Informationen dazu bekommen Sie hier.

AutorIn:
Datum: 07.10.2020
Kompetenz: Recht

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