Verbraucherrecht © Shutterstock

Neue Regeln bei der Immobilienvermittlung

Seit 13. Juni 2014 gilt eine neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, die große Veränderungen bei Maklerverträgen mit sich bringt. Merken werden diese neuen Formalitäten vor allem die Kunden.

Das neue Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAAG) ist in Kraft, durch das auch die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011 umgesetzt wird. Betroffen sind alle Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz abgeschlossen werden. Wie ist da das Maklergeschäft betroffen?

Wie betrifft das die Provisionsvereinbarung mit dem Makler?

Auswärtsgeschäfte bezeichnen Abschlüsse zwischen Unternehmer und Verbraucher - körperlich anwesend, aber außerhalb von Geschäftsräumen. Die Beauftragung des Maklers durch den Besitzer vor Ort oder die Vereinbarung über Provisionszahlung durch den Mieter/Käufer bei Besichtigung der Immobilie fallen unter ebensolche. Fernabsatzgeschäfte meinen jeden Abschluss zwischen Unternehmer und Verbraucher - ohne körperliche Anwesenheit. Hierunter fallen die Bekanntmachung und Akzeptanz von Maklerprovisionen über Onlineportale oder die Website des Maklers.

Was ändert sich für Makler und Kunden?

Nach dem neuen Gesetz hat der Kunde ab jetzt das Recht, von den oben erwähnten Geschäften innerhalb von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen zurückzutreten. Über eben dieses Recht wird der Makler künftig schriftlich in Form eines "Maklervertrages" informieren, noch bevor es zur Zusendung näherer Informationen zum Objekt, einem Treffen oder gar einer Besichtigung gekommen ist. Erst wenn Sie als Interessent den Vertrag durchgelesen und unterschrieben retourniert haben, ist der Makler rechtlich auf der sicheren Seite und wird tätig werden. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er über seine Rechte aufgeklärt wurde, den Makler somit beauftragt und die anfallende Provision bei positivem Abschluss zahlen wird.

Gefahr für Makler durch Klausel ausgehebelt

Die neuen Regelungen gelten für Maklerverträge (Provisionsvereinbarungen), nicht für Kauf- und Mietverträge! Und das ist die Crux an der Sache - für den Makler. Denn rein theoretisch kann der Kunde nach erfolgreicher Vermittlung innerhalb der 14 Tage noch immer vom Maklervertrag zurücktreten, und dadurch die Zahlung der Provision umgehen. Entweder der Makler wartet also die Rücktrittsfrist ab und lädt erst dann zur ersten Besichtigung (welcher Interessent wird da schon mitspielen?) oder aber er lässt sich im neuen Maklervertrag mittels Häkchen zu einem "vorzeitigen Tätigwerden" auffordern, der Kunde verzichtet damit auf sein Rücktrittsrecht.

Haus verkaufen? Check! Makler beauftragen? Check! Energieausweis? Kostenlose EVN Beratung nutzen! Check!

 
 

AutorIn:
Archivmeldung: 23.06.2014
Kompetenz: Recht

Inspiration & Information abonnieren - mit dem wohnnet Newsletter

Weitere Artikel aus dem Channel Rechtstipps

panitan/stock.adobe.com

Rechtstipps

Wohnung privat verkaufen: Das sollten Sie wissen!

Kann ich meine Wohnung ohne Makler verkaufen? Wie bekomme ich einen wirklich guten Preis für meine Eigentumswohnung? ...

Sibylle/stock.adobe.com

Rechtstipps

Richtwertmieten in Ö: Die aktuellen Zahlen

Zahlreiche Mietwohnungen fallen bei der Neuvermietung in das Richtwertsystem. Hier finden Sie die Entwicklung der ...

Chodyra Mike/shutterstock.com

Rechtstipps

Immobilien aus Versteigerungen

Immobilien können auch außerhalb eines Gerichtverfahrens freiwillig versteigert werden. Von wem die vormals ...

Anna_Kuzmina/shutterstock.com

Rechtstipps

Endlich Schnee! Doch wer muss räumen?

Jedes Jahr wieder erfreut der erste Schnee Groß wie Klein. Doch - fernab vom Schneemann bauen und durch die ...

Solis Images/shutterstock.com

Rechtstipps

Reparaturen in Mietwohnung: Wer zahlt was?

Sie sind Mieter und nicht sicher, welche anfallenden Reparaturen von Ihnen persönlich bezahlt werden müssen, und ...

NanD_PhanuwatTH/shutterstock.com

Rechtstipps

10 Tipps zur Betriebskosten-Abrechnung

Betriebskostenabrechnungen müssen kein unangenehmes Thema sein! Wir haben für Sie die besten Spartipps, die Ihnen ...

New Africa/stock.adobe.com

Rechtstipps

Eigentumswohnung kaufen: Checkliste

Nie wieder Miete zahlen? Eine feine Sache, so eine Eigentumswohnung. Aber bevor der Kaufvertrag unterschrieben werden ...

4 PM production/shutterstock.com

Rechtstipps

Laute Nachbarn? Was das Gesetz sagt, und was Sie tun können

Laute Nachbarn - wer kennt das nicht? Was tatsächlich als Lärmbelästigung im rechtlichen Sinne gilt und wo Sie ...

Jakub Gruchot/shutterstock.com

Rechtstipps

Wie komme ich zu einer Gemeindewohnung?

Eine Gemeindewohnung kriegt nicht jeder. Schon allein, dass man auf die Warteliste kommt, muss man einige ...