Bauherrenversicherung © Syda Productions/shutterstock.com

Versicherungsschutz bei Hausbau

Viele denken erst nach Einzug an den Abschluss der Versicherungen. Doch gerade beim Hausbau können viele Unfälle und Schäden passieren! Informieren Sie sich über mögliche Versicherungen während der Bauphase.

Als künftige HausbesitzerIn trachtet man natürlich danach, sein gesamtes Hab und Gut, das Haus und den Garten gut versichert zu wissen. Aber auch der laufende Prozess von Planung und Realisierung bedürfen einer finanziellen Absicherung – damit nichts passiert, wenn was passiert. Lesen Sie hier, auf welche Abschlüsse nicht verzichtet werden sollte.

Haftpflichtversicherung

Versichert sind die Befriedigung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die an die BesitzerIn der versicherten Liegenschaften gestellt werden. Großzügige Erweiterungen sind hier gegen Aufpreis möglich.

Bauherrenhaftpflicht

Mindestens genauso wichtig wie die Gebäudeversicherung ist die Absicherung des Bauherrn. Sie bietet Schutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. Beschilderungsmängel, Beleuchtungsmängel an der Baustelle). Der Bauherr ist während der gesamten Bauzeit vor zu leistenden Schadenersatzansprüchen Dritter geschützt. Weiters sind der HausverwalterIn und der HausbesorgerInautomatisch mitversichert. Die Versicherung prüft im Schadensfall zuallererst, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Die berechtigten Ansprüche werden dann ersetzt und unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Im Falle eines Rechtsstreits werden von der Versicherung auch diese Kosten übernommen, sofern sie innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegen.

Als BauherrIn, Haus- oder GrundbesitzerIn sind Sie in einer sogenannten Risikosituation, die eine Versicherung nötig macht. Unfälle auf der Baustelle, die leider täglich passieren können, sind somit gedeckt, und Sie müssen nicht mit dem eigenen Vermögen für plötzlich auftretende finanzielle Forderungen haften.

Versicherte BauhelferInnen

Kein Hausbau ohne Bauhelfer, sie Sie mit ihrer Leibeskraft und ihrem Fachwissen unterstützen. Und wo Menschen arbeiten, können Unfälle passieren. Als BauherrIn sind Sie verpflichtet, Ihre Bauhelfer zu melden und zu versichern.

AutorIn:
Datum: 09.05.2016
Kompetenz: Versicherung

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