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Was die Haushaltsversicherung deckt

Keine Wohnung oder Haus ohne die dazugehörige Haushaltsversicherung. Denn auch wenn jahrelang nichts passiert, spätestens wenn die kaputte Gefriertruhe den Boden zerstört hat oder eines der Kinder in der Fensterscheibe das Tor vermutete, werden Sie froh darüber sein.

Im Gegensatz zu einer Gebäudeversicherung bezieht sich eine Haushaltsversicherung mehr auf den Innenraum. Doch Achtung: In einigen Bereichen überschneiden sie sich, dies kann unter Umständen zu einer Überversicherung führen. Grundsätzlich ersetzt eine Haushaltsversicherung den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Sachen, wenn diese bei einem der nachstehenden Ereignisse zerstört, beschädigt oder entwendet wurden. Außerdem werden die unvermeidlichen Folgeschäden ersetzt, die auf eines dieser Ereignisse zurückzuführen sind.

Feuer

Versichert sind:
Brand- und Feuerschäden, Schäden durch direkten Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen.

Nicht versichert sind:
Sengschäden, wie sie z. B. durch Zigarettenglut oder beim Bügeln entstehen können. Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Kurzschluss oder Überspannung.

Sturm

Versichert sind:
Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeit von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume usw. Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Nicht versichert sind:
Schäden durch Sturmflut, Überschwemmungen, Lawinen oder Lawinenluftdruck (Sind mit Sondervereinbarungen versicherbar), Schäden durch Bewegung von Felsblöcken oder Erdmassen im Zusammenhang mit Bauarbeiten jeglicher Art.

Einbruchdiebstahl

Versichert sind:
Schäden durch Einbruchdiebstahl und durch Beraubung. Folgeschäden wie Kosten einer notwendigen Schlossänderung. Beschädigung von Baubestandteilen. Schäden durch einfachen Diebstahl aus der Wohnung (z.B. bei unverschlossenen Türen) sind betraglich begrenzt.

Nicht versichert sind:
Boshafte Sachbeschädigung, Vandalismus (sind mit Sondervereinbarungen versicherbar).

Leitungswasser

Versichert sind:
Schäden durch Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen; Schäden durch Überlaufen von Wasser oder durch Wasserdampf, Frostschäden an wasserführenden Anlagen.

Minus: (nicht versichert sind)
Schäden durch Witterungsniederschläge und deren Rückstau, Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, Plansch- oder Reinigungswasser, Hausschwamm.

Glasbruch

Versichert sind:
Schäden durch Zerbrechen von Tür- und Fensterscheiben (auch Isolierverglasungen) Schrank- und Bilderverglasungen, Spiegel und Glasplatten. Scheiben über 5 m2 sind nur gegen Zusatzprämie versichert.

Nicht versichert sind:
Schäden durch Zerkratzen, Verschrammen und Absplittern der Scheibenoberfläche. Beschädigung von Spiegelbelägen. Glasscheiben über 5 m2. Jede Art von Sonderverglasung sowie Hohlgläser (z. B. Trinkgläser, Vasen usw.)

 

AutorIn:
Datum: 22.01.2016
Kompetenz: Versicherung

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