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Steiermärkisches Wohnbau-Förderungsgesetz (von )
Was geschieht in folgendem Fall:
Person 1 bewirbt sich für eine neue geförderte Miet(-kauf)wohnung, ist unter der Nettoeinkommensgrenze von €34.000,- und bezieht diese nach Zuteilung und Fertigstellung alleine.
Im Laufe der Zeit, lernt diese Person 1 dann eine Person 2 kennen und Person 2 zieht in einer Partnerschaft zu Person 1 in diese geförderte Miet(-kauf)wohnung.
Das neue Nettoeinkommen beträgt nun neu - nach dem Zusammenziehen, 2 Personen im Haushalt mit Einkommen - über € 51.000,- und wäre somit nicht mehr förderbar (Steiermärkisches Wohnbau-Förderungsgesetz).
Was passiert nun?

Kurz zusammen gefasst:
Die Wohnsituation von Person 1 ändert sich nach dem Bezug der Miet(-kauf)wohnung von ursprünglich
„Bedingungen bzw. Voraussetzungen für die Wohnbauförderung“ erfüllt zu „Bedingungen bzw. Voraussetzungen für die Wohnbauförderung nicht erfüllt“.
Ist der Zeitraum in dem diese „Bedingungen bzw. Voraussetzungen für die Wohnbauförderung“ erfüllt sein müssen zeitlich definierbar?

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AW: Steiermärkisches Wohnbau-Förderungsgesetz
(von Gerald)
User
Das ist so einfach nicht zu beantworten. Wenden Sie sich für eine Auskunft diesbezüglich einfach an die Förderstelle. Die sind für diese Beratung ja da. Es wird sicher darauf ankommen ob es ein Direktdarlehen, ein Annuitätenzuschuss, ein Sonderdarlehen, eines mit oder ohne Grundbuch ...., also welches Darlehen - welche Förderung es überhaupt ist, ankommen.
lG Gerald Zahnt

Direktor d.AD Gerald Zahnt

gepr. Finanzberater, gepr. Finanzierungsexperte

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