ACHTUNG: Firmen vor den Kadi
Unternehmen in Österreich müssen sich ab 1. Jänner 2006 auf ein schärferes Strafrecht einstellen.
Waren bisher nur physische Personen strafrechtlich zu belangen, so sollen mit dem neuen Unternehmensstrafrecht auch juristische Personen für gerichtlich strafbare Handlungen ihrer Mitarbeiter mit Geldbußen belegt werden können. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Personengesellschaften müssen sich somit bald selbst vor Gericht verantworten.
Das Gesetz sieht eine Obergrenze von 1,8 Mio. Euro vor. Schweden und Finnland liegen mit Höchststrafen von 330.000 bzw. 840.000 Euro darunter, Portugal mit einer Höchststrafe von 13 Mio. Euro und Frankreich mit einem Spitzenwert von 38 Mio. Euro deutlich darüber.
Mittelfristig rechnen Experten mit einer EU-weiten Angleichung, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
Was bedeutet das für die Praxis?
Das neue Unternehmensstrafrecht wird "gravierende Auswirkungen" auf die heimische Wirtschaft haben, erwarten Experten. 110.000 bis 120.000 Betriebe könnten davon betroffen werden. Das ist fast jedes zweite Unternehmen in Österreich. Verbrauchern wird es durch das neue Gesetz erstmals ermöglicht, rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, ohne dass zuvor der persönlich Schuldige ermittelt wurde. Wichtiger Ausgangspunkt für die aktuelle Gesetzgebung war die Bergbahnkatastrophe von Kaprun, bei der am 11. 11. 2000 155 Menschen ums Leben kamen. Rückwirkend wird das Gesetz jedoch nicht gelten.