Die Sanierung Ihrer eigenen vier Wände ist für Sie ein Thema? Dann gibt es keinen besseren Zeitpunkt als jetzt. Denn der Staat schenkt Ihnen Geld, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Bauspardarlehen noch günstiger.
Mit einem Bauspardarlehen von Raiffeisen Wohn Bausparen und dem Zuschuss vom Staat, den Sie nicht zurückzahlen müssen, wird die Finanzierung einer Sanierung noch günstiger für Sie.
Ein Beispiel.
Sie entscheiden sich für das Schnelle Darlehen (ohne grundbücherliche Besicherung)* in der Höhe von EUR 22.000,–. Bei einer Laufzeit von rund 10,5 Jahren verringert sich Ihre Rückzahlungsrate wie folgt:
| Rate mit Sanierungsscheck |
Rate ohne Sanierungsscheck |
| EUR 183,- |
EUR 231,- |
Was wird gefördert?
Noch nicht begonnene Maßnahmen zur Wärmedämmung, Austausch von Fenstern und Türen, thermische Solaranlagen, der Umstieg von alten Heizungssystemen und vieles mehr. Für Ihr Haus oder Ihre Wohnung muss eine Baubewilligung vor dem 01.01.1999 erteilt worden sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden Sanierungskosten (auch Nebenkosten für Elektriker, Maurer oder den Energieausweis) bis maximal EUR 25.000,– gefördert. Der Zuschuss beträgt 20 % der förderbaren Sanierungskosten. Das bedeutet bis zu EUR 5.000,– für Sie.
Wie komme ich zu meiner Förderung?
Das Antragsformular erhalten Sie in Ihrer Raiffeisenbank. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei der Antragstellung. Die Abwicklung des Förderansuchens erfolgt durch die Raiffeisen Bausparkasse.
Nach erfolgter Förderzusage haben Sie 12 Monate Zeit, die Arbeiten durchführen zu lassen. Bei Fragen zur Bausparfinanzierung bzw. für Details zur Förderung steht Ihnen Ihr Berater gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen und noch mehr Fördermöglichkeiten finden Sie auch unter www.wohnbausparen.at/sanierung
* Zinssatz für Eigenmittel- und Darlehensvorfinanzierung 3,7 % p.a., Sparzinssatz 0,1 % p.a., Zinssatz nach Zuteilung des Bauspardarlehens variabel. Annahme: 3,875 % p.a., Effektivverzinsung: ab 5,2 %.
Annahme für Rate mit Sanierungsscheck: Ein Förderbetrag von EUR 5.000,– wird nach 15 Monaten als Sondertilgung eingezahlt.
Stand: 04/2009