Die Top-Neuheit: Geschenktes Geld (nicht rückzahlbare Zuschüsse) für Anlagen zur Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen in der Höhe von 750,- Euro bis 3.700,- Euro. Weiters entfallen die Darlehens-Deckelung mit 65.000 Euro, und die - bei der Wohnnutzfläche bis dato gegebene 150 m2 - Grenze wird aufgehoben. Eine Auszahlung der Förderung wird künftig in zwei Raten erfolgen. Förderungswerber kommen somit schneller zu ihrem Geld.
Neben der Einkommensobergrenze gibt es für die Gewährung einer Förderung für einen Neubau auch eine Mindesteinkommensgrenze, die - je nach Kinderanzahl - maximal 1.240 Euro beträgt. Man will damit verhindern, dass sich junge Familien überschulden.
Weiters erfolgte im Bereich der Ökoförderung eine Gleichstellung der Neubau-, Umfassenden Sanierungs- und der Blockbauförderung. Zuschläge werden nach einem vorgelegten Punktesystem berechnet