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Wohnbauförderung Oberösterreich

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Oberösterreich? Auch für das Jahr 2023 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Was wird in Oberösterreich gefördert?

In Oberösterreich können Sie für folgende Projekte eine Wohnbauförderung beantragen:

  • Neubau (Eigenheim und mehrgeschossiger Wohnbau)
  • Sanierung (Eigenheim, mehrgeschossiger Wohnbau und Miet- und Eigentumswohnungen)

Wer kann in Oberösterreich eine Wohnbauförderung beantragen?

Um in Oberösterreich eine Wohnbauförderung zu erhalten, müssen Sie sich als förderbare Person qualifizieren. Um als förderbar zu gelten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind österreichischer Staatsbürger oder eine gleichgestellte Person.
  • Sie sind volljährig.
  • Es besteht ein dauerndes Wohnbedürfnis und Sie planen, die geförderte Immobilie als Hauptwohnsitz zu verwenden.
  • Ihr Jahreseinkommen übersteigt die geltenden Einkommensgrenzen nicht.

Die Einkommensgrenzen in Oberösterreich betragen:

Personen im Haushalt  Jahreseinkommen
1 Person € 39.000,-
2 Personen € 65.000,-
+ jede weitere Person ohne Einkommen € 6.000,-
+ jede weitere Person mit erhöhter Familienbeihilfe € 7.000,-

Wird die Einkommensgrenze überschritten, wird die Förderung vermindert. Dabei gilt:

Überschreitung um maximal 10 % Förderung um 25 % vermindert
Überschreitung um maximal 20 %   Förderung um 50 % vermindert
Überschreitung um maximal 30 % Förderung um 75 % vermindert

 

Wie sieht die Wohnbauförderung in Oberösterreich aus?

In Oberösterreich gibt es zwei Arten der Wohnbauförderung: Als Zuschüsse zu einem Hypothekendarlehen oder als einmaliger Bauzuschuss.

Als Hypothekendarlehen der Oberösterreichischen Landesbank beträgt die Laufzeit 30 Jahre bei einer variablen Verzinsung und 20 beziehungsweise 25 Jahre bei einer Fixverzinsung. Die Zuschüsse werden auf eine Laufzeit von 20 Jahren in gleich hohen monatlichen Teilbeträgen aufgeteilt.

Der einmalige Bauzuschuss beträgt 36 % des Zuschusses zum Hypothekendarlehen. Die Höhe des Basisdarlehens beträgt dabei € 75.000,- mit einem Zuschuss von € 10.000,-. Mögliche Zuschüsse und weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Landes Oberösterreich nachlesen.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Oberösterreich gefördert?

In Oberösterreich werden Sanierungsmaßnahmen in drei Kategorien vom Land gefördert:

  • Sanierung von Eigenheimen
  • Sanierungen von mehrgeschossigem Wohnbau
  • Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.

Die Förderbeiträge richten sich jeweils nach der Art der Sanierung. Bei einer Umfassenden Sanierung bestehender Eigenheime beträgt die höchstmögliche Förderung beispielsweise € 50.000,-. Bei einer Einzelbauteilsanierung sind es € 15.000,-. Außerdem sind verschiedene Förderzuschläge wie zum Beispiel ein Wohneinheitenbonus (€ 8.000,-) oder ein Ökologiebonus (bis zu € 10.000,-) möglich.

Bei einer Sanierung kann die Förderung entweder als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu einem Darlehen oder als einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss beantragt werden.

Wer kann in Oberösterreich eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Um eine Sanierungsförderung zu erhalten, müssen Sie sich als förderbare Person qualifizieren. Bei einer Sanierungsförderung können zusätzlich zu den Standardanforderungen weitere Voraussetzungen anfallen. Diese können Sie auf der Seite der Landesregierung nachlesen.

Wie kann die Wohnbauförderung für Oberösterreich beantragt werden?

Wenn Sie in Oberösterreich leben, können Sie die Wohnbauförderung ganz einfach online beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite. Um eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen, sollten Sie darauf achten, bereits im Online-Antrag alle notwendigen Unterlagen hochzuladen.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Oberösterreich:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1

4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-141 51
E-Mail wo.post@ooe.gv.at

 

AutorIn:
Datum: 21.06.2023
Kompetenz: Förderungen

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