Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "STMK" in rotem Kreis.

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Wohnbauförderung für die Steiermark

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen in der Steiermark? Auch für das Jahr 2024 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Was wird in der Steiermark gefördert?

In der Steiermark können verschiedene Projekte im Wohnbau gefördert werden. Diese umfassen folgende Bereiche:

  • Wohnbauförderung im Wohnungsneubau. Inklusive: Eigenheimförderung, Geschoßbauförderung, Hausstandgründungsförderung für Jungfamilien und den Wohnbauscheck für den Ersterwerb von Eigenbauwohnungen.
  • Wohnbauförderung in der Wohnungssanierung für Sanierungsprojekte in unterschiedlichem Ausmaß, Umbauten für barrierefreies Wohnen und die Revitalisierung von historischen Bauwerken.
  • Verschiedene Ökoförderungen, die sich speziell an Projekte richten, die zu einer zukunftsgerichteten Energiepolitik und zum Klimaschutz beitragen. Das umfasst zum Beispiel die Errichtung von solarthermischen Anlagen, den Heizungsaustausch, den Einbau von Wärmepumpen etc.

Wer kann in der Steiermark eine Wohnbauförderung beantragen?

Wie in allen Bundesländern müssen Sie auch in der Steiermark gewisse Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie eine Wohnbauförderung beantragen wollen. Dafür gelten personenbezogene sowie gebäudebezogene Voraussetzungen

Die personenbezogenen Voraussetzungen schreiben vor, dass Sie österreichischer Staatsbürger oder eine gleichgestellte Person sein müssen. Außerdem muss ein Wohnungsbedarf bestehen und das geförderte Projekt muss von Ihnen als Hauptwohnsitz genutzt werden. Wollen Sie mit der Förderung ein Eigenheim errichten, dann müssen sie (Mit)Eigentümer der Immobilie sein. Ebenfalls ist in diesem Fall eine Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle notwendig.

Außerdem gelten auch in der Steiermark Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung. Diese betragen für die Errichtung eines Eigenheims aktuell € 40.800,- bei einer Person. Lebt eine zweite Person im Haushalt, wird die Grenze um 50% erhöht. Für jede weitere Person im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um zusätzliche € 5.400,-.

Wie sieht die Wohnbauförderung in der Steiermark aus?

Wie viel Wohnbauförderung Sie in der Steiermark erhalten, hängt von mehreren Faktoren ab. Je nach Projekt können Sie unterschiedliche Förderungen beantragen.

Für die Errichtung eines Eigenheims fördert Sie das Land Steiermark mit einem Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Wie viel Geld Sie bekommen, hängt dabei von der Größe Ihres Haushalts ab:

Haushaltsgröße    Höhe der Förderung
1 Person € 30.000,-
2 Personen € 35.000,-
Jede weitere Person € 5.000,-

Bei der Errichtung eines Eigenheims in einem Siedlungsschwerpunkt oder bei der Errichtung von Eigenheimen in Gruppen beträgt die Förderung € 10.000,- und bei der Umsetzung von ökologischen und nachhaltigen Maßnahmen werden maximal € 8.000,- bezuschusst.

Wollen Sie einen Wohnbauscheck für den Ersterwerb einer Eigentumswohnung beantragen, werden Sie in der Steiermark mit einem Direktdarlehen des Landes gefördert. Die Laufzeit beträgt hier knapp über 25 Jahre bei einer jährlichen Verzinsung von 3 %. Die Höhe des Darlehens beträgt dabei € 750,- für jeden Quadratmeter angemessener Nutzungsfläche bei einer Gesamtnutzungsfläche von 90 Quadratmetern und einer Haushaltsgröße von maximal vier Personen. Leben mehr Kinder im Haushalt, kann außerdem eine Zusatzförderung beantragt werden. Diese beträgt € 3.700,- bei zwei Kindern und 7.400,- bei drei oder mehr Kindern im Haushalt.

Weitere Details können Sie auf der Webseite für Wohnbauförderungen der Steiermark nachlesen.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in der Steiermark gefördert?

Wenn Sie in der Steiermark leben und ein Sanierungsprojekt haben, stehen Ihnen verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Wahl. Diese umfassen:

  • Kleine Sanierungen für diverse Einzelmaßnahmen: Förderung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Beitrag in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten.
  • Umfassende Sanierungen in beträchtlichem Ausmaß. Gefördert wird hier entweder als nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse (45 % auf 15 Jahre), als nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag (30 % auf 15 Jahre) oder als Förderungsdarlehen (28 Jahre Laufzeit mit 0,5 % p.a. dekursiv verzinst).
  • Assanierungsmaßnahmen bei der ein bestehendes Gebäude am selben Standort weitgehend ersetzt wird. Hier wird die Förderung entweder als nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse (30 % auf 15 Jahre) oder als nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge (20 % auf 15 Jahre) gewährt. Die maximal förderbare Kostensumme beträgt dabei € 70.000,- je Wohnung.
  • Umfassende energetische Sanierungen in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrags von 30 % der förderbaren Kosten.
  • Sanierungsmaßnahmen für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen als einmaliger, nicht rückzahlbarer Beitrag in der Höhe von 30% der anerkannten Kosten.
  • Revitalisierungen historisch bedeutender Bauwerke. Gefördert wird hier entweder als nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge (max. 10 % der anerkannten Kosten und max. € 22.000,- pro Projekt und Jahr) oder als Förderungsdarlehen (Laufzeit von 15 Jahren bei einer dekursiven Verzinsung von 0,5 % p.a.)
  • Maßnahmen zur Radonsanierung zur Senkung der Radonkonzentration. Hier wird mit 22 % der baulichen Adaptierungsmaßnahmen (maximal € 1.500,- pro Wohneinheit) gefördert.

Weitere Details zu möglichen Optionen und zu den speziellen Förderungen für nachhaltige Sanierungen finden Sie hier.

Wer kann in der Steiermark eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Wer in der Steiermark eine Sanierung beantragen kann, ist abhängig vom Projekt. Kleine Sanierungen können zum Beispiel von Eigentümern, Bauberechtigten, aber auch von Mietern beantragt werden. Umfassende Sanierungen sind Eigentümern und Bauberechtigten vorbehalten.

Wie kann in der Steiermark eine Wohnbauförderung beantragt werden?

Förderungsanträge können in der Steiermark entweder postalisch oder als Online-Antrag auf der Webseite für das Land Steiermark eingebracht werden. Achten Sie dabei darauf, alle nötigen Unterlagen anzuhängen, damit Ihr Ansuchen so schnell und effizient wie möglich bearbeitet werden kann.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Steiermark:

FA Energie und Wohnbau

Landhausgasse 7
8010 Graz

Tel:  +43 (316) 877-3713
E-Mail wohnbau@stmk.gv.at

 

AutorIn:
Datum: 12.04.2024
Kompetenz: Förderungen

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