Wer mit seinem Haus einen kWh Wert von 50 oder weniger erreicht bekommt dafür vom Land Steiermark einen Extra-Zuschlag zur normalen Förderung in der Höhe von 10.901,- Euro. Für bis zu 40 kWh gibt es 15.000,- Euro und für maximal 15 kWh sogar 20.000,- Euro. 2.907,- Euro gibt es, wenn man sich für einen Fernwärmeanschluss entscheidet. Für die Errichtung einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energieträger oder einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 7.000,- Euro extra.
Speziell gefördert wird hier beispielsweise die Hausstandsgründung von Jungfamilien und Gleichgestellten.
Jungfamilienförderung Gefördert werden Hausstandsgründungen, die noch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Als Wohnungserwerb von Jungfamilien gilt der Erwerb der erforderlichen Wohnräume und der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände. Als Jungfamilien gelten Ehepartner, aber auch unverheiratete Partner und AlleinerhalterInnen, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind.
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