Förderung zur Sanierung und Errichtung von Bauernhäusern
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein: Der Förderungswerber muss Eigentümer der Bauliegenschaft und Bewirtschafter des Gehöftes sein. Die Finanzierung des Bauvorhabens muss gesichert sein. Als Bauernhaus gilt ein Wohnhaus eines Gehöftes als Mittelpunkt eines eigenständigen, ganzjährig bewirtschafteten land- und forstwirtschaflichen Betriebes, das zur Benützung durch den Bewirtschafter des Gehöftes bestimmt ist. Die Förderung besteht in rückzahlbaren, unverzinslichen Annuitätenzuschüssen zu einem Hypothekardarlehen. Die Höhe dieses Darlehens (= förderbarer Kaufpreis) errechnet sich aus dem Förderungssatz plus Zuschlagspunkten für ökologische Maßnahmen mal der förderbaren Nutzfläche.
Förderungen für's Energiesparen Eine Förderung gibt es nur mehr, wenn das Haus einen so genannten LEK-Wert - der den Wärmeschutz der Gebäudehülle kennzeichnet und den k-Wert ablöst - von unter 28 aufweist. Bei Nutzung von fossilen Brennstoffen muss der LEK-Wert unter 22 sein. Ab drei Kinder erhöht sich der Förderwert, rückwirkend bis 1. Jänner 2006, von 1.000,- Euro auf 1.400,- Euro pro Quadratmeter. Mehr Fördergeld erhält auch wer Grund und Boden spart. Für Zu-, An und Aufbauten gibt es zusätzliche 150,- Euro pro Quadratmeter.