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Wohnbauförderung für das Land Salzburg

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Salzburg? Auch für das Jahr 2023 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Was wird in Salzburg gefördert?

In Salzburg werden mit der Wohnbauförderung Projekte aus verschiedenen Kategorien unterstützt. Diese Kategorien umfassen:

  • Sanierungsförderung
  • Kaufförderung
  • Errichtungsförderung im Eigentum, Mietwohnungen und Wohnheimen
  • Größere Renovierungen
  • Kaufförderung einer Mietkaufwohnung

Wer kann in Salzburg eine Wohnbauförderung beantragen?

Die Wohnbauförderung in Salzburg ist für sogenannte „begünstigte Personen“ vorgesehen. Um sich dazu zu qualifizieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese können auf der Webseite für Wohnbauförderung für das Land Salzburg nachgelesen werden:

  • Die Bau- beziehungsweise Finanzierungskosten müssen zu mindestens 10% aus Eigenmitteln und zu 20% aus Fremdmitteln (Kredit) gedeckt werden.
  • Bei einer Wohnbauförderung für Errichtung im Eigentum muss in Bezug auf die bebaute Liegenschaft außerdem Eigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum oder Baurecht mit mindestens 70 Jahren vorliegen.
  • Bei einer Kaufförderung sind außerdem weitere Voraussetzungen zu erfüllen. So muss der Verkäufer der Bauträger des Objektes sein und die Bauvollendungsanzeige nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Das Objekt darf außerdem zuvor nicht bewohnt gewesen sein, außer es wird vom Erstmieter erworben. Verkauft wird ein Haus in der Gruppe oder eine Wohnung in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen. Der durchschnittliche Grundstücksbedarf muss unter 400 Quadratmetern liegen.
  • Die Wohnungsübergabe darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Eine Ausnahme bilden Objekte, die vom Erstmieter erworben wurden.
 

Wie sieht die Wohnbauförderung in Salzburg aus?

Die Salzburger Wohnbauförderung ist eine Ausnahme in Österreich und besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Grundfördersatz entspricht den Familienverhältnissen der antragstellenden Personen. Außerdem gibt es Zuschläge nach einem festgelegten Punktesystem:

  • In der Wohnbauförderung für Errichtung im Eigentum werden Zuschläge für eine verbesserte Gesamtenergieeffizienz, für die Wahl von ökologischen Baustoffen und für eine barrierefreie Ausführung der Projekte vergeben.
  • In der Kaufförderung werden regional festgelegte Kaufpreisgrenzen gesetzt. Werden diese überschritten, kann die Förderung gekürzt werden oder entfällt sogar ganz. Das gilt auch für den Kauf einer Wohnung im Baurecht oder Baurechtswohnungseigentum.

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Salzburg gefördert?

Im Land Salzburg werden verschiedene Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern gefördert. Dazu zählen Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes beitragen, sowie die Errichtung oder Erneuerung von Wärmebereitstellungsanlagen. Auch thermische oder Photovoltaik-Solaranlagen und Dachsanierungen (einschließlich Wärmedämmung) werden gefördert. Ebenfalls zulässig sind Sanierungsmaßnahmen, welche die alten- und behindertengerechte Ausstattung eines Objekts betreffen, der nachträgliche Einbau von Personenaufzügen (bei Objekten mit mindestens drei Geschossen), Elektroinstallationen und die nachträgliche Errichtung von Balkonen in Häusern mit mindestens drei Wohnungen sowie die E-Ladeinfrastruktur für E-Pkws. Alternativ kann außerdem eine Energieförderung für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen beantragt werden.

Wer kann in Salzburg eine Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Der Antrag zur Sanierungsförderung kann im Land Salzburg von Gebäudeeigentümern und Bauberechtigten eingereicht werden. Ebenfalls möglich ist eine Antragstellung von Wohnungseigentümern von Reihenhäusern, wenn die anderen Parteien ihr Einverständnis dazu geben. Förderungen für Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung können auch von Wohnungseigentümern, Miteigentümern, Mietern und weiteren Nutzungsberechtigten des Objekts beantragt werden.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Salzburg?

Auch wenn es um Sanierungen geht, besteht die Förderung in Salzburg aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei Sanierungen ist der Grundfördersatz nach Prozenten gestaffelt. Wie auf der Webseite für das Land Salzburg nachzulesen ist, beträgt der Grundfördersatz in Prozent der förderbaren Sanierungskosten:

  • 30%: Für Maßnahmen, für die ein Energieausweis notwendig ist plus energieeffizienter Bestandsbau plus Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung. Außerdem: Maßnahmen, für die kein Energieausweis notwendig ist plus energieeffizienter Bestandsbau.
  • 20%: Für Maßnahmen, für die ein Energieausweis notwendig ist, kein energieeffizienter Bestandsbau, Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung. Ebenfalls: Maßnahmen, für die kein Energieausweis notwendig ist, kein energieeffizienter Bestandsbau oder kein Energieausweis zum Nachweis vorgelegt
  • 15%: Zuschlagspunkte für Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl erhöhen den Grundbetrag um 0,5 Prozent je Zuschlagspunkt. Die förderbaren Sanierungskosten sind unterschiedlich je nach Maßnahme gedeckelt. Maximal betragen sie 150.000 Euro. Bei energetischen Maßnahmen muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen worden sein.

Wie kann die Wohnbauförderung für Salzburg beantragt werden?

Die Antragstellung für die Wohnbauförderung in Salzburg geschieht online über den Online-Assistenten auf der Webseite für das Land Salzburg. Dabei müssen sie alle erforderlichen Unterlagen hochladen. Bedenken Sie, dass bei energetischen Maßnahmen der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur bereits in die ZEUS-Datenbank hochgeladen sein muss.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Salzburg:

Wohnberatung Salzburg (Erdgeschoß)
Bundesstraße 4, 5071 Wals-Siezenheim
Tel: +43 662 8042-3000
E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at

AutorIn:
Datum: 23.05.2023
Kompetenz: Förderungen

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