Gekipptes Einmachglas mit verschiedenen Euro- und Centmünzen liegt umgekippt auf einem rustikalen Holzboden, dazu der Text "TIROL" in rotem Kreis.

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Wohnbauförderung für Tirol

Sie interessieren sich für Wohnbauförderungen im Bundesland Tirol? Auch für das Jahr 2024 gelten neue Regelungen, die Sie dabei beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Fakten und aktuellen Regeln für Sie zusammengefasst.

Was wird in Tirol gefördert?

In Salzburg werden mit der Wohnbauförderung verschiedene Projekte unterstützt. Diese umfassen:

  • Eigenheime: Hier gelten Wohnhäuser mit maximal zwei Wohnungen.
  • Verdichtete Bauweise: Doppel- beziehungsweise Reihenhäuser oder Wohnungen, die Teil einer Anlage sind. Hier darf der durchschnittliche Grundverbrauch von 400 Quadratmeter pro Wohnung nicht überschritten werden.
  • Errichtung von Wohnungen ohne Grundverbrauch: Zum Beispiel durch den Einbau einer neuen Wohnung in das Dachgeschoss einer bestehenden Immobilie
  • Erwerb und Fertigstellung von nicht wohnbaugeförderten Wohnungen und Wohnhäusern

Wer kann in Tirol eine Wohnbauförderung beantragen?

Um in Tirol eine Wohnbauförderung zu erhalten, müssen Voraussetzungen in zwei Kategorien erfüllt werden.

1. Personenbezogene Voraussetzungen

  • Als antragstellende Person müssen Sie der Eigentümer oder Bauberechtigte des Grundstücks sein.
  • Sie müssen ein österreichischer Staatsbürger oder eine gleichgestellte Person sein.
  • Die zu fördernde Wohnung muss Ihr (zukünftiger) Hautwohnsitz sein. Das bedeutet, dass das Objekt ganzjährig und regelmäßig von Ihnen benutzt werden muss. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch Eigentums- oder Nutzungsrechte an einer anderen Immobilie besitzen, so müssen Sie diese spätestens sechs Monate nach dem Bezug der neuen Wohnung aufgeben.
  • Die Finanzierung der Wohnung muss gesichert sein, zum Beispiel durch Eigenmittel, eigene Arbeitsleistungen oder Kredite bei Bausparkasse oder Hyothekarkredite.
  • Sie dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese richten sich nach den Jahresnettoeinkünften aller im Haushalt lebender Personen geteilt durch zwölf, inklusive zusätzlicher Einkommensquellen wie zum Beispiel Betreuungsgelder. Die Grenzen sind nach den im Haushalt lebenden Personen gestaffelt:
Personen im Haushalt Einkommensgrenze
1 Person € 3.600,-
2 Personen € 6.000,-
3 Personen € 6.450,-
Jede weitere Person + € 450,- pro Person

Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze wird die Förderung pro begonnene € 100,- um 25 % gekürzt.

2. Gebäudebezogene Voraussetzungen

  • Die Nutzfläche der Wohnung darf mindestens 30 Quadratmeter und höchstens 150 Quadratmeter betragen. Bei Gebäuden ohne Unterkellerung wird die Maximalfläche um 15 Quadratmeter erweitert werden. Als Grundlage dienen die bewilligten Baupläne des Objektes.
  • Das Gebäude muss festgelegte Energiekennzahlen erreichen, die über den Heizwärmebedarf oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor nachgewiesen werden und nach den Bestimmungen der Tiroler Bauverordnung 2022 berechnet werden müssen.
  • Bei der Errichtung von Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssystemen müssen hocheffiziente alternative Energiesysteme verwendet werden.

Wie sieht die Wohnbauförderung in Tirol aus?

Die Wohnbauförderung in Tirol kann in Form eines Kredits, durch einen Wohnbauscheck oder in der Form von Zusatzförderungen ausgezahlt werden.

  • Wohnbauförderung als Kredit
    Hier erhalten Sie einen einmaligen Fixbetrag in der Höhe von € 54.000,- mit Rückzahlung mit steigender Annuität und Sicherstellung im Grundbuch.
  • Wohnbauförderung über Wohnbauscheck
    Hier erhalten Sie einen Fixbetrag in der Höhe von € 18.900,-. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und ein Grundbucheintrag ist nicht notwendig. Allerdings dürfen Sie erst nach zehn Jahren wieder frei über das Eigenheim verfügen.
  • Zusatzförderungen
    Durch gewisse Maßnahmen wie eine umweltfreundliche und energiesparende Bauweise oder behindertengerechtes Bauen können in Tirol zusätzliche Förderungen bewilligt werden. Diese sind nach einem Punktesystem festgelegt und müssen nicht zurückgezahlt werden

Wie werden Sanierungsmaßnahmen in Tirol gefördert?

Auch für die Sanierung von älteren Gebäuden können Sie in Tirol eine Förderung beantragen. Dazu müssen auch hier die üblichen personenbezogene und gebäudebezogene Maßnahmen erfüllt werden. 

Unabhängig vom Alter Ihrer Wohnung können Sie in Tirol eine Sanierungsförderung beantragen, wenn Sie Ihren Wohnraum verändern möchten oder vorhaben, durch die Sanierung barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Auch der Einbau von Solaranlagen, Photovoltaik-Anlagen und Fernwärme-Anschlüssen wird gefördert.

Bei Gebäuden die älter als 10 Jahre sind, werden außerdem Verbesserungen am Wärmeschutz und Vorhaben bezuschusst, durch die die Energieeffizienz und Umweltschonung des Gebäudes gesteigert wird. Dasselbe gilt für Maßnahmen zur Verbesserung des Schall- und Feuchtigkeitsschutzes, der E-Mobilität, usw.

Bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, können Sie außerdem eine Sanierungsförderung für die Dachsanierung beziehungsweise Dachbegrünung und zum nachträglichen Einbau von fehlender Sanitärsausstattung und Elektroinstallationen beantragen.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für Sanierungsmaßnahmen in Tirol?

Die Sanierungsförderung wird als Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss ausgezahlt. Der Einmalzuschuss kann bei einer Finanzierung durch Eigenmittel beantragt werden und beträgt 15% der förderbaren Gesamtbaukosten.

Der Annuitätenzuschuss kann bei einer Finanzierung durch Bankkredit beantragt werden und beträgt in der Basisförderung 25% der Anfangsbelastung des Kredits. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich mit höchstens zwölf Jahren Laufzeit.

Unter Umständen kann außerdem eine erhöhte Förderung bei energiesparenden Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Die Obergrenze der Sanierungsförderung in Tirol beträgt für Eigentümer €1.100,- pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Mieter können bis zu € 34.000,- beantragen.

Wie kann die Wohnbauförderung für Tirol beantragt werden?

Um eine Wohnbauförderung in Tirol zu beantragen, müssen Sie zunächst ein Ansuchen einreichen. Dies muss spätestens sechs Monate nach Baubeginn beziehungsweise Erwerb der Wohnung erfolgen. Wenn Ihr Ansuchen bewilligt wird, erhalten Sie eine Förderungszusicherung. Bei einem Förderkredit muss dieser anschließend im Grundbuch eingetragen werden. Für Wohnbauscheck ist dies allerdings nicht notwendig. Im Anschluss bekommen Sie Ihre Förderung ausgezahlt.

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Wohnberatung Tirol:

Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Wohnbauförderung

Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 508-2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

 

AutorIn:
Datum: 12.04.2024
Kompetenz: Förderungen

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