Verlängerung der Wohnbaufonds- bzw. Wohnbauförderungsrichtlinien um 1 Jahr
Mit der Verlängerung der Wohnbaufondsrichtlinien werden im Jahr 2005 auch wieder 100 Investorenwohnungen gefördert. Die Voraussetzungen für eine Investorenwohnung sind:
• Baupolizeilich bewilligtes Projekt (genehmigte Pläne samt Baubewilligungsbescheid) • Verbindlicher "Kaufvertrag" mit dem sich Käufer und Bauträger zum Abschluss des eigentlichen Wohnungseigentumsvertrages verpflichten und der vom Förderungswerber und vom Bauträger unterschrieben ist.
Die sonst erforderlichen Unterlagen, wie Ökologiebestätigung, der eigentliche Wohnungseigentumsvertrag und der Grundbuchsauszug, können nachgereicht werden.
Wichtig ist dabei auch die Begrenzung je Wohnanlage (maximal 30% der Wohnungen können als Mietwohnung gefördert werden) und die Begrenzung, dass je Förderungswerber maximal 3 Wohnungen gefördert werden.
Mit barrierefreiem Bauen kann man im Ländle am meisten herausholen und das mit relativ geringem Aufwand. Lediglich drei Kriterien sind zu erfüllen: Ein stufenfreier Zugang, ein Wendkreis von 1,50 m im Bad und die Türen müssen eine Mindestbreite von 80 cm haben. Somit hat man die höchste Ökostufe erreicht und schraubt die Regelförderung in der Höhe von 306,- Euro pro Quadratmeter auf 420,- Euro hinauf.