Bei Kleingartenhäusern und manchmal auch bei Blockhäusern genügen in vielen Fällen Einzelfundamente für Stützen und Streifenfundamente unter dem tragenden Mauerwerk. Die Fundamente müssen mindestens bis zum gewachsenen, das heißt tragenden Boden hinabreichen und unter die ortsübliche Frostgrenze gehen (In Österreich, je nach Lage, zwischen 80 und 160 cm).
Das Fundament ist so tief zu führen, dass sich die Last unter einem Druckverteilungswinkel von etwa 60° zur Waagrechten auf die gesamte Fundamentbreite verteilen kann.
Da nicht nur das tragende Mauerwerk, sondern die gesamte Hausfläche gegen die Bodenfeuchtigkeit geschützt werden soll, ist es empfehlenswert, solche Fundamente in Verbindung mit einer Betonplatte herzustellen. Solche Ausführungen nennt man Plattenfundament.
Baubiologen meinen, dass bei den Fundierungsarbeiten auch auf Wasseradern und andere Strahlungsgegebenheiten Rücksicht genommen werden sollte.
Das Plattenfundament
Ist die Tragfähigkeit des Baugrundes zu gering, so dass Einzel- oder Streifenfundamente einsinken oder sich ungleich setzen würden, wird unter die ganze Grundfläche eines Bauwerkes ein Plattenfundament gelegt.