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Garantie oder Gewährleistung? Kennen Sie den Unterschied?

Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Schuhe, werden aber sehr oft miteinander verwechselt. Wie sie sich unterscheiden und was Sie als Konsument wissen müssen, erfahren Sie hier in unserem Überblick.

Der Bildschirm des gerade gelieferten Smart-TVs hat einen Pixelfehler? Die Montage der neuen Einbauküche wurde mangelhaft ausgeführt? Der Putz bröckelt schon kurz nach Bauende von den Wänden? Hier greift überall die Gewährleistung. Ob Sie auch Garantie bekommen, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

 

Was ist Gewährleistung?

Gewährleistung bedeutet, dass der Händler dafür einstehen muss, dass die Sache oder Leistung mängelfrei an den Verbraucher übergeben wurde. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die bereits beim Verkauf bestanden haben, und auch für solche, die erst später entdeckt werden - sogenannte "verborgene Mängel". Als Konsument haben Sie immer einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, dieser kann vom Unternehmen weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden, auch nicht im Kleingedruckten (AGB) oder mit einer individuellen Vereinbarung. Klauseln wie "Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen" sind ungültig.

Wie lange sind die Gewährleistungsfristen?

Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen (Elektrogeräte, Möbel, Kfz etc.) läuft zwei Jahren ab Übergabe, bei unbeweglichen Sachen (Grundstücke, Häuser) drei Jahre. Eine Ausnahme gibt es z. B. bei gebrauchten Waren. Hier können Unternehmer und Verbraucher vertraglich vereinbaren, die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen. Bei Geschäften zwischen zwei Unternehmern oder zwischen Privatpersonen gelten zum Teil andere Regelungen. Zum Beispiel kann beim Privatverkauf eines Autos die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Wie Mängel beweisen?

Innerhalb gewisser Zeiträume müssen Sie als Kunde gar nichts beweisen. Das Gesetz geht nämlich davon aus, dass ein Mangel schon beim Kauf bestanden hat, wenn er innerhalb von sechs Monaten (z. B. Baumängel)oder innerhalb von 12 Monaten (bei Waren und digitalen Leistungen) nach Übergabe auftritt. Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Anders ist die Situation nach 12 Monaten: Als Kunde haben Sie zwar immer noch Anspruch auf Gewährleistung, Sie müssen aber beweisen können, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat. Meist ist das schwierig und die Sache muss vor Gericht ausgestritten werden. Angesichts der hohen Kosten für den Prozess und für etwaige Sachverständige, rentiert sich dieser Schritt nur in manchen Fällen.

Wie Gewährleistung geltend machen?

Ihr neuer Saugroboter steht schon kurz nach dem Kauf still? Reklamieren Sie das Gerät beim Händler! Sie können Ihr Gewährleistungsrecht einfach per E-Mail geltend machen. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem eingeschriebenen Brief, in dem Sie den Mangel an der Ware beschreiben.

Reparatur, Tausch oder Geld zurück?

Je nach der Art des Mangels muss der Verkäufer entweder einen mangelfreien Zustand herstellen oder Geld zurückerstatten. Kurz gesagt: Reparatur, Austausch, Preisnachlass oder Geld zurück. Im ersten Schritt können Sie wählen, ob Sie eine Repartur oder einen Austausch vom Händler verlangen. Der VKI empfiehlt Konsumenten, dem Verkäufer schriftlich ein genaues Datum zu nennen, bis zu dem die Repartur oder der Austausch erledigt sein muss. Nach der Reparatur verlängert sich die Gewährleistung auf das reparierte Teil, heißt, sie beginnt ab dem Zeitpunkt der Übergabe neu zu laufen. Kommt es weder zur Repartur noch zu einem Austausch, muss der Kaufpreis zurückerstattet werden. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden, Sie können auf die Rückzahlung des Geldes bestehen!

Gewährleistung auch für digitale Leistungen

Mit dem Verbrauchergewährleistungsgesez (VGG) wurde die Gewährleistung für digitale Leistungen neu geregelt. Seit 1.1.2022 gilt: Kaufen Sie beispielsweise ein Haushaltsgerät mit eingebetteter Software und WLAN-Funktion, ist der gewährleistungsrechtliche Schutz genauso gut wie bei herkömmlichen Waren und Leistungen. Zudem besteht eine Aktualisierungs- bzw. Updatepflicht für Produkte mit Software, z. B. Streaming- oder Gamingportal. Neu ist außerdem, dass nach Ablauf der Gewährleistung bei beweglichen Produkten und digitalen Dienstleistungen eine zusätzliche Frist von drei Monaten besteht, in der Sie den Mangel vor Gericht einklagen können.

Wo greift die Gewährleistung?

  • Waren: Haushalts- und Elektrogeräte, Bücher, Kleidung etc.
  • Digitale Leistungen: E-Books, Apps, Streamingdienste, Waren mit digitalen Funktionen etc.
  • Unbewegliche Sachen: z. B. Grundstücke
  • Werkverträge
  • Sonstige Verträge: z. B. Vertrag mit einem Fitnessstudio

Gewährleistungs-Paragraphen in Österreich

Folgende Paragraphen regeln die Gewährleistung in Österreich:

  • Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 923, 932, 933, 1503
  • Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 7, 8, 9, 13, 28
  • Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG)
  • Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungs-Gesetz (GRUG)

Und was ist Garantie?

Nichts mit der Gewährleistung zu tun hat die Garantie, die immer ein freiwilliges Zugeständnis des Händlers oder Unternehmers und nicht gesetzlich verpflichtend ist. So etwas wie eine "gesetzliche Garantie" gibt es nicht. Mit einer Garantie verspricht der Hersteller, dass das Material, Gerät oder Werk über einen bestimmten Zeitraum hinweg funktionstüchtig ist. Wie lange Sie Garantie haben, ist verschieden - meist zwischen ein und fünf Jahre. Hersteller geben fast immer Garantie, Händler seltener. Für Sie als Konsument wichtig: Rechnung aufheben!

Lesen Sie im Garantieschein nach!

Da die Garantie eine freiwillige Zusage ist, kann sie das Unternehmen an bestimmte Garantiebedingungen knüpfen, zum Beispiel an die regelmäßige Servicierung des Produktes. Die Garantiebedingungen sind häufig sehr entgegenkommend und sichern kostenlose Garantieleistungen zu, das muss aber nicht so sein. Der Hersteller oder Händler hat das Sagen. An seine Zusagen in der Garantieerklärung oder Werbung muss er sich aber in jedem Fall halten. Informieren Sie sich am besten bereits vor dem Kauf über die Garantiebedingungen!

Garantie oder Gewährleistung?

Im Schadensfall haben Sie die freie Wahl, ob Sie mögliche Garantieansprüche oder lieber die Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen. Konsumentenschützer empfehlen zumindest in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf: Gewährleistung schlägt Garantie. Zu beachten ist auch, dass Gewährleistungsansprüche in der Regel verloren gehen, wenn ein Produkt im Rahmen der Garantie eingeschickt wird.

AutorIn:
Datum: 21.06.2023
Kompetenz: Recht

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