Lagerhäuser machen sich fit für neue Pflanzenschutzverordnung
Um für die Bestimmungen der neuen Pflanzenschutzverordnung 2015 gerüstet zu sein, absolvieren 1.800 Lagerhaus-Mitarbeiter eine spezielle Ausbildung, die mit dem Pflanzenschutzsachkundeausweis abgeschlossen wird.
Ab November 2015 muss laut Pflanzenschutzverordnung 2011 pro Verkaufsstandort mindestens eine im Verkauf von Pflanzenschutzmitteln tätige Person über eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung verfügen. Der Pflanzenschutzsachkundeausweis ist aufgrund der Pflanzenschutzmittel-Verordnung 2011 notwendig, die gesetzlich festlegt, dass beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln für jeden Verkaufsstandort genügend geschultes Personal zur Verfügung stehen muss.
Im Rahmen der dafür zu absolvierenden Schulungen wird den betreffenden Lagerhaus-Mitarbeitern alles Wichtige für die Verkaufsberatung von Pflanzenschutzprodukten im privaten wie auch im landwirtschaftlichen Bereich vermittelt.
Top informierte Kunden
Die Lagerhaus-Mitarbeiter sind somit in der Lage, dem Kunden geeignete Hinweise für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Informationen über die Risiken sowie Sicherheitshinweise zu den betreffenden Produkten zu geben. Einmal mehr unterstreicht das Lagerhaus damit seine Beratungskompetenz. Denn ausführliche und fachkundige Information und Unterstützung, abgestimmt auf regionale Gegebenheiten sind die Voraussetzung für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit den gekauften Produkten.