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Abgabe von Pflanzenschutzmitteln strenger reglementiert

Klein- und HobbygärtnerInnen aufgepasst. Einer Novelle im Pflanzenschutzmittelgesetz zufolge dürfen ab November dieses Jahres nur noch speziell ausgebildete Personen Pflanzenschutzmittel verkaufen. Die Mittel können dann auch nur noch im Fachhandel erworben werden.

Ab 26. November 2015 wird es ernst für den Fachhandel. Laut Aussendung vom Lebensministerium dürfen ab dann nur noch speziell ausgebildete Personen Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich an den Mann und die Frau bringen. Laut Pflanzenschutzverordnung 2011 muss dann pro Verkaufsstandort mindestens eine im Verkauf von Pflanzenschutzmitteln tätige Person über die entsprechende Ausbildungsbescheinigung verfügen. Viele Fachmärkte haben daher schon vor einigen Monaten mit Schulungen ihrer MitarbeiterInnen begonnen.

Sensibilisierung und bestmögliche Beratung

Ziel der Novelle ist es, den HobbygärtnerInnen fundierte Informationen zur sicheren und sachgerechten Anwendung der Pflanzenschutzmittel zukommen zu lassen und über die Risiken der Verwendung aufzuklären. "Ziel ist auch eine Sensibilisierung der KonsumentInnen bezüglich der Verwendung solcher Produkte." heißt es weiter aus dem Ministerium.

Keine Abgabe außerhalb des Fachhandels

Pflanzenschutzmittel dürfen in Zukunft nicht mehr über den Lebensmitteleinzelhandel oder in Form von Selbstbedienung abgegeben werden. Die Mittel müssen eigens für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sein, dürfen keine schwerwiegenden gefährlichen Eigenschaften aufweisen und müssen so beschaffen sein, dass sie ohne spezifische Kenntnisse sicher verwendet werden können.

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Archivmeldung: 30.07.2015
Kompetenz: Schädlingsbekämpfung

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