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Gasversorgung - Anschluss ans öffentliche Gasnetz

Vorab soll geklärt werden, wo die Gasleitung in das Haus geführt wird und wo die Hauptsperreinrichtung und wo der Gaszähler errichtet werden sollen.

Ob Sie einen Gasanschluss für die Heizung und die Küche wünschen ist zunächst Ihre Entscheidung. Wenn ja, setzten Sie sich mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen in Verbindung und klären Sie ob ein Anschluss möglich ist. Klären Sie mit Ihrem Installateur die erforderliche Dimensionierung des Anschlusses.

Ist alles geklärt, beantragen Sie den Anschluss. Ob dieser vom Versorgungsunternehmen selbst, oder von einer Baufirma bzw. einem Installateur, den Sie selbst beauftragen müssen, hergestellt wird, wird in den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt.

Kein Anschluss möglich?

Sollte keine Anschlussmöglichkeit vorhanden sein, können Sie sich mit eigenen Gastanks Ihre Versorgung selbst sicherstellen.Die Aufstellung von Gastanks ist in der Einreichung darzustellen und genehmigen zu lassen. Sie darf nur von konzessionierten Unternehmen vorgenommen werden.

Vor Baubeginn zu erledigen

Vorab soll geklärt werden, wo die Gasleitung in das Haus geführt wird und wo die Hauptsperreinrichtung und der Gaszähler (im Haus oder an der Grundstücksgrenze mittels eines Gaszählerbockes) situiert werden.

 

Generell ist darauf zu achten, dass die Gasleitung frostsicher mind. 0,80 m tief geführt werden muss und auch die Einführung in das Haus in einem frostsicheren. trockenen, belüftbaren und nicht für Wohnzwecke genutzten Raum erfolgen muss. Eine Gasleitung muss immer ein Gefälle zur öffentlichen Anschlussstelle haben. Ist dies nicht möglich müssen Kondensatsammelstellen an den tiefsten Punkten (mit Zugang von oben) eingebaut werden.

Es muss eine gemeinsame Besprechung mit dem Gasversorgungsunternehmen, der Verkehrsbehörde und vorsichtshalber mit allen anderen Ver- und Ent­sorgungsunternehmen angesetzt werden. In dieser Besprechung wird die Durchführung der Anschlussarbeiten (Aufgrabung, prov. Verlegung vorhandener Leitungen, Herstellung des Wasseranschlusses sowie die Wiederherstellung des ursprüngliche Zustandes festgelegt. Ferner wird die Dauer der Arbeiten besprochen, sowie welche verkehrstechnische Maßnahmen (Absperrungen, Umleitungen etc.) erforderlich sind.

Diese Besprechung wird in der Regel durch den Installateur zusammen mit dem Baumeister (der die Aufgrabungen durchführt) veranlasst und durchgeführt.

Es ist wichtig, dass der Installateur in seinem Vertrag mit dem Bauherrn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er alle diesbezüglichen Klärungen für seine Leistungen mit den Behörden und allen relevanten Unternehmungen selbst und zeitgerecht durchführen muss.

Alles zur Durchführung

Die Gasleitung wird in einer Künette in frostsicheren Tiefe verlegt und vom öffentlichen Anschlusspunkt bzw. Tank in das Haus geführt. Es ist darauf zu achten, dass vor dem Zuschütten der Künette eine nachweisliche Druckprobe durchgeführt wird, und dass 20 cm oberhalb der Gasleitung ein Warnband verlegt wird. Die Anschlussleitung endet im Haus mit der Hauptabsperrvorrichtung. Ab diesem Punkt erfolgt dann die Hausinstallation über den Gaszähler.

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Datum: 17.01.2019
Kompetenz: Heizung

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