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Gebäudeversicherung: Was ist gedeckt?

Eine eigene Immobilie bedeutet eine enorme Investitionslast. Ein guter Versicherungsschutz ist da genauso wichtig, wie die funktionierende Finanzierung. Was gehört zu einer vollständigen Gebäudeversicherung, und was decken die einzelnen Varianten ab?

Eine Gebäudeversicherungkann gegen bestimmte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht in zweckmäßiger Bündelform abgeschlossen werden. In einem Bündelvertrag bleiben gewisse Schäden, die entweder leicht vermeidbar oder nicht kalkulierbar sind, unversichert. Zusätzlich ratsam ist eine Haushaltsversicherung, wobei auf Überversicherung zu achten ist.

Feuerversicherung

Versichert sind:
Schäden durch Brand, Blitzschlag (sofern der Blitz direkt in das Haus einschlägt), Explosion, Absturz von Flugzeugen. Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen und Abhandenkommen. Gegen Sondervereinbarungen können u. a. mitversichert werden: Schäden durch indirekten Blitzschlag. Schäden an Zäunen und Einfriedungen, allenfalls auch durch unbekannte Fahrzeuge.

Nicht versichert sind:
Sengschäden, das sind Schäden durch Hitzeeinwirkung, ohne dass die Sachen in Brand geraten. Schäden, die dadurch entstehen, dass Sachen bewusst dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt werden (z.B.: ausgeglühter Heizkessel).

Sturmschadenversicherung

Versichert sind:
Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeit von mehr als 60km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Maste usw. Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse. Gegen Sondervereinbarung können unter anderen mitversichert werden: freistehende Solaranlagen, Glasdächer und Verglasungen, Schäden durch Hochwasser.

Nicht versichert sind:
Schäden durch Sturmflut, Überschwemmungen, Muren, Lawinen oder Lawinenluftdruck. Schäden durch Bewegungen von Felsblöcken oder Erdmassen im Zusammenhang mit Bauarbeiten oder bergmännischen Tätigkeiten jeglicher Art. Schäden an Gebäuden die nur mangelhaft instandgehalten werden. Schäden im Zusammenhab mit Bau- und Renovierungsarbeiten.

Leitungswasserschadenversicherung

Versichert sind:
Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen. Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen. Auftaukosten.

Nicht versichert sind:
Schäden durch Witterungsniederschläge und dadurch bedingten Rückstau, Grund- und Hochwasser; Wasserverlust; Hausschwamm.

Haftpflicht Versicherung

Versichert sind:

Die Befriedigung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die an den Besitzer der versicherten Liegenschaften gestellt werden. Gegen Sondervereinbarung kann der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Ausfließen von Heizöl ausgedehnt werden.

Nicht versichert sind:
Schäden, die vom versicherten an fremden Sachen während ihrer Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden. Schäden, die nahen Familienangehörigen zugefügt werden.

 

AutorIn:
Datum: 22.03.2016
Kompetenz: Versicherung

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