Wohnnet
Header Leute Wohnnet
Mein Wohnnet und Suche
Mein Wohnnet
Mobile Hauptmenue
Mobile Lupe
Find us on Facebook
Handwerkerbörse Icon
Handwerkerbörse
Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Rollstuhl

Ein Standardrollstuhl hat die Maße Breite: 70 cm, Länge 115 cm, Höhe 100 cm und benötigt einen Mindestdrehraum für 180 Grad von ca. 150 cm (Bewegungsraum in Gängen, Räumen, Bäder, in 2-zeiligen Küchen, etc.). Dementsprechend breit müssen Türen, Zugänge und Parkplatze sein.

Barrierefreier Gebäudezugang

Jede auch noch so perfekt auf Barrierefreiheit ausgerichtete Wohneinheit ist das Geld nicht wert, wenn nicht auch der Gebäudezugang ebenso unproblematisch gestaltet ist.

 

Dies beginnt bereits beim Parkplatz, von wo aus das Gebäude stufenlos erreichbar sein muss. Das heißt, dass etwaige Schwellen eine Höhe von 2,5 cm nicht überschreiten dürfen.

 

Parkplatz

Dieser muss eine Mindestbreite von 3,50 m haben, empfohlen sind aber 3,80 m. Es sollte sichergestellt werden, dass die Einfahrt in den Stellplatz sowohl vorwärts als auch rückwärts möglich ist, da die behinderte Person sowohl Fahrer als auch Beifahrer sein kann.

 

Wege

Zugangswege sollten über eine Mindestbreite von 1,50 m verfügen,  um Passieren und Wenden sowohl mit Rollstühlen als auch mit Kinderwägen zu ermöglichen. Steigungen sollten grundsätzlich vermieden werden, dürfen aber jedenfalls ein Gefälle von 6 % nicht überschreiten. Sollte auch dies nicht durchgängig möglich sein, sind Handläufe dringend empfohlen.

 

Eingang

Die Türlichte sollte idealerweise 90 cm betragen, der Türanschlag schwellenlos sein. Auf beiden Seite der Türe sollte eine 1,20 m tiefe Bewegungsfläche vorhanden sein. Wichtig ist auch, dass die Tür ohne allzugroßen Kraftaufwand betätigt werden kann.

 

Für Gehwege und Eingangsbereiche (wie auch für alle Bodenbeläge im Haus) gilt: Sie sollten hart, eben und befahrbar sein.

Kommentare oder Fragen an Experten, unsere Redaktion oder andere User posten!

Helmut Melzer
Christian 20.04.2012

Sehr geehrter Herr Melzer,

in Ihrem Beitrag schreiben Sie "Wichtig ist auch, dass die Tür ohne allzugroßen Kraftaufwand betätigt werden kann.". Gibt es dazu irgendwelche genauere Angaben? Es ist sicherlich ein großer Unterschied ob eine 80 jährige Frau mit Rollator versucht eine schwere Hauseingangstüre aufzumachen oder ob das ein jüngerer Mench tut. In den einschlägigen Unterlagen habe ich leider auch nichts dazu gefunden...

mfG,

Christian Höltl

Helmut 20.04.2012
PROFI    antworten | Verstoss melden

Herzlichen Dank für den Hinweis. Die Barrierefreiheit betreffend Türen ist in der ÖNorm B1600 geregelt. Als barrierefrei gilt eine Türe, die eine Kraftanstrengung von maximal 25 Newton bedarf bzw. elektrisch öffnet.

<< voriger Artikel nächster Artikel >>

Betreutes Wohnen

Kein Altersheim, aber mehr Lebensqualität als im Eigenheim.
 

Aufstiegshilfen

Mit Treppenlift oder Home Elevator werden auch Stiegen üb...
 

Bad

Worauf kommt es an, um ein WC oder Badezimmer barrierefre...
 
Rekord Preisrechner  Errechnen Sie Ihren Preis auf der Homepage von Rekord Fenster.
Mauerwerk  Bei Mauerwerk aus Ziegeln sind Überlegungen bezüglich der Eigenschaften anzustellen.
Grundierung  Vor dem Verfliesen müssen die Flächen grundiert werden, um Risse und Löcher abzudecken.
CIMSEC  Setzt neue Maßstäbe in der Welt der Fuge und bietet das neue Premium Fugensystem an
ActiFloor  Die intelligente Fußbodenheizung mit geringer Aufbauhöhe.
Fachplanung  Die Fachplanung wird oft von Konsulenten durchgeführt, das sind studierte Zivilingenieure.
Rohbau  In der Rohbauphase erforderliche Tätigkeiten diverser Profesionisten.
Entwurf  Der Planer wird den vom Bauherrn freigegebenen Vorentwurf bearbeiten und verfeinern.