Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist bei gefährlichen Arbeiten und bei großem Arbeitsumfang ist vom Planungskoordinator zu erstellen und spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten an das zuständige Arbeitsinspektorat zu übersenden.
Unter Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind, versteht das Gesetzt:
- Arbeiten, bei denen die Gefahr des Absturzes, des Verschüttet werdens oder des Versinkens besteht,
- Arbeiten, bei denen die Gefahr des Ertrinkens besteht,
- Arbeiten, bei denen die Arbeitnehmer gefährlichen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind
- Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen,
- Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau,
- Arbeiten mit Tauchgeräten, Arbeiten in Druckkammern,
- Arbeiten, bei denen Sprengstoff eingesetzt wird,
- Arbeiten mit ionisierenden Strahlen,
- die Errichtung oder der Abbau von schweren Fertigbauelementen.
Planinhalt
Der SiGe-Plan muss beinhalten:
- die für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- Maßnahmen bezüglich der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind.
Daher sind anzuführen die Bauzeit, die Baustelleneinrichtung, kollektive Sicherheitsmaßnahmen, gefährliche Arbeitsabläufe, besondere Schutzmaßnahmen, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Notfall-Planung wie Evakuierung, gefährliche Stoffe, Beleuchtung, etc.
Der SiGe-Plan ist gemäß Arbeitsfortschritt und Änderungen anzupassen und muss allen betroffenen Arbeitgebern, deren Präventivfachkräften und Arbeitnehmern zur Verfügung stehen.