Badespaß mit sportlichem Mehrwert: Eine Gegenstromanlage liefert genug Power, um auch ausdauernden Langstrecken-Schwimmern ihre Grenzen aufzuzeigen. Aber auch abseits des Leistungssports macht diese Technik Sinn bei der Poolplanung: Klein dimensionierte Schwimmbecken werden so zum virtuellen Ozean.
Folgende Mindestanforderungen für Gegenstromschwimmanlagen sind zu empfehlen:
1. Eine Gegenstromschwimmanlage muss im Schwimmbecken eine Mindestströmungsgeschwindigkeit von 1 m/s erzeugen, und zwar unter folgenden Messbedingungen:
- Das Zentrum der Strömungsquelle liegt 0,15 m unter dem Wasserspiegel.
- Geschwindigkeitsmessung mittels Flügelradströmungsmesser – Woltmannflügel – dessen Flügelradachse 0,10 m unter dem Wasserspiegel im Strömungszentrum liegt.
- Messabstand 2 m vor dem Strömungsaustritt.
- Strömung ohne Luftzusatz.
- Beckenlänge 3,50 m.
- Wassertiefe 1,10 m.
- Beckenbreite 2,00 m.
2. Bei Gegenstromschwimmanlagen mit regulierbarer Strömungsgeschwindigkeit muss sich unter den in Punkt 1 genannten Messbedingungen eine minimale Geschwindigkeit von 0,25 m/s einstellen lassen.
3. Die Strömungsachse muss horizontal verlaufen und entsprechend einstellbar sein.
4. Die gesamte Anlage muss den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
5. Die elektrische Ausführung des Gerätes und der Anschluss müssen den ÖVE-Vorschriften entsprechen.