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Was kostet so eine Baustelle?

Zu den Baustellen-Gemeinkosten gehört alles, was nicht den einzelnen Leistungspositionen zugeordnet werden kann. Sie werden in den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Gewerke als eigene Leistungsgruppe angeführt.

 

Baustellengemeinkosten werden üblicherweise in einmalige Kosten der Baustelle, zeitgebundene Kosten der Baustelle (Baustellenregie), Gerätekosten der Baustelle sowie Sonderkosten der Baustelle.

Einmalige Kosten der Baustelle

Die Kategorie der einmaligen Baustellenkosten umfassen die:

  • Kosten der Baustelleneinrichtung und -räumung
  • Kosten der Errichtung und des Abbaues von Unterkünften, Sanitäranlagen
  • Lohnkosten für Ladearbeiten
  • Lohnkosten für das Auf-, Um- und Abbauen der Baustelleneinrichtung
  • Lohnkosten für die zugehörigen Stoff-, Transport- und Gerätekosten
  • Kosten für die Erschließung und Inbetriebsetzung der Baustelle u. dgl.
    Diese Kosten sind in der Regel in eigenen Positionen als Pauschale, je Container o.ä. oder je Zeiteinheit zu erfassen.

Zeitgebundene Kosten der Baustelle

Die laufenden Kosten für den Betrieb einer Baustelle umfassen:

  • Gehaltskosten aller für die Durchführung eingesetzten Angestellten (z. B. Polier, Arbeitsvorbereitung und dgl.)
  • Lohnkosten für Bewachung, Reinigung, eventuell Bedienung von Vorhaltegeräten
  • sonstige Kosten der Baustelle, z. B. Mieten, Beheizung, Beleuchtung, Telefon
  • Kosten des Betriebes besonderer Anlagen, z. B. von Aufenthaltsräumen, Unterkünften, Stromerzeugungs- und Wasserversorgungsanlagen u. ä.
  • eventuelle Betriebskosten von Baustellenfahrzeugen und Vorhaltegeräten

Diese Kosten sind in der Regel in eigenen Positionen je Zeiteinheit zu erfassen.
Während des Baustellenbetriebes fallen diese in annähernd gleichbleibender Höhe an (verrechnet je Zeiteinheiten) und laufen auch bei Bauunterbrechungen, eventuell in geringerem Ausmaß, weiter.

Gerätekosten der Baustelle

Sie umfassen die Instandhaltung und Reparatur der genutzten Geräte sowie die Kosten für Abschreibung und Verzinsung, sofern diese Kosten nicht in den Leistungspositionen zu den einmaligen Kosten der Baustelle erfasst sind.

Sonderkosten der Baustelle

Das sind all jene Kosten, die den üblichen Leistungsumfang des Auftragnehmers übersteigen, jedoch vorgesehen sind oder projektspezifisch entstehen können, wie z. B. zusätzliche Kosten für Planungen, Berechnungen, Prüfungen, besondere Versicherungen und dergleichen.

 

AutorIn:
Datum: 05.01.2017
Kompetenz: Finanzierung

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