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Was soll erledigt werden?

Wo? (PLZ)



Gesamter Terminplan

Überlegen Sie vorerst sinnvolle grobe Rahmentermine, zum Beispiel:

  • wann wollen Sie sich Zeit für die Planung nehmen ?
  • wann ist die Finanzierung soweit “gereift” ?
  • wann passt Ihnen der Bau ?
  • wann wollen Sie einziehen (Lebensplanung, wann brauchen ev. Kinder Raum, Schulbeginn etc.)
  • und so weiter

 

Die Schritte der weiteren (immer genauer werdenden) Terminplanung sollten dann unter Berücksichtigung der Rahmentermine erfolgen. Der erste Schritt der Terminplanung ist dann die Erstellung eines Gesamtterminplanes, der alle erforderlichen Vorgänge ab dem Beginn der Planung (auch einschließlich aller entscheidungs- und sonstiger Fristen) berücksichtigt.

Zu jeder Leistung bzw. Frist etc. (d.h. jedem “Vorgang”) werden eingetragen:

  • eindeutiger Name des Vorganges
  • Dauer des Vorganges
  • Verknüpfung mit anderen Vorgängen (logische Abhängigkeiten zu vorhergehenden bzw. nachfolgenden Vorgängen).


Zum Beispiel könnten folgende wesentliche Vorgänge darin vorkommen:

  • Vorentwurf
  • Entwurf
  • Behördenabstimmungen
  • Einreichung
  • Erforderliche Genehmigungen, Bauverhandlung
  • Polier und Detailplanung
  • Ausschreibungen
  • Vergaben
  • Erlegung der Baustellenphase (gesamter Baustellenablauf gemäss Bau-Terminplan, zumindest als Gesamtansatz grob angenommen)
  • Abrechnung
  • Fertigstellungsanzeige
  • Benützungsbewilligung
  • Betriebsgenehmigung
  • Bestandsplanung
  • Möblierung und Komplettierung
  • Übersiedlung etc.


Diesen Gesamt-Terminplan (mit verknüpften Vorgängen deren Dauer jeweils realistisch (!) einzutragen ist) sollten Sie mit Ihren Planern und allen anderen Projektbeteiligten (ev. sogar Behördenstellen etc.) abstimmen und nach deren Auskünften “nachjustieren”.

In weiterer Folge sollte der Terminplan immer genauer werden. Da Sie den Terminplan jedoch auch für Ihre Disposition benutzen werden, sollten sich die Rahmentermine nicht mehr wesentlich verändern.

 

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Helmut Melzer
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