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Allgemeine Geschäftsbedingungen im Baubereich

Lesen Sie sich ruhig auch einmal das Kleingedruckte eines Vertrages durch, es könnte etwas teurer kommen, als Sie annehmen. Die Zeit, die sie in das Studium von "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" eines Unternehmens investieren kann sich durchaus rechnen.

 

Einzelne Punkte, die Ihre besondere Beachtung verdienen:

1. Prüfen Sie jeden Vertrag auf Formulierungen, durch die Ihre Ansprüche als Auftraggeber in irgend einer Weise eingeschränkt werden. (Vergleichen Sie die Texte Ihrer Verträge mit den Ausführungen der ÖNORM B 2110). Es wird häufig versucht, Risiken, die der Auftragnehmer zu tragen hat, auf den Bauherrn abzuwälzen. Widersprechen Sie hier rechtzeitig!

2. Achten Sie darauf, dass Ihr Leistungsverzeichnis (= Leistungsbeschreibung = Baubeschreibung) zu den einzelnen Bauleistungen möglichst detaillierte und ausführliche Angaben enthält - und zwar so genau, dass später keine Auslegung zu Ihrem Nachteil möglich ist. Sprechen Sie Ihren Architekten darauf an!

3. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen lt. Verzeichnis vollständig ausgeführt werden. Sie bezahlen den vollen Preis.

4. Versuchen Sie vor allem bei mängelanfälligen Leistungen, bei denen es zu versteckten Mängeln kommen kann, möglichst lange Gewährleistungsfristen mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren (das ist Verhandlungssache - beachten Sie die Hinweise in den Prüflisten!)

5. Vereinbaren Sie mit allen Auftragnehmern schriftlich verbindliche Fristen für den Beginn und die Beendigung der Ausführung und überwachen Sie die Einhaltung der Termine.

6. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es für Sie notwendig werden, den bestehenden Handwerkervertrag zu kündigen.

7. Die Abnahme der mängelfreien Leistung ist ein eigenes Kapitel dem viel Zeit gewidmet werden soll.

8. Versuchen Sie, Streitigkeiten mit Auftragnehmern immer zuerst gütlich zu regeln, auch wenn Sie mit großer Wahrscheinlichkeit im Recht sind. Streitigkeiten vor Gericht kosten Geld, Nerven und Zeit, die Sie besser auf Ihrer Baustelle verbringen - und Sie laufen noch Gefahr, den Prozess zu verlieren und danach keinerlei Ansprüche mehr zu haben. Erst wenn die Verhandlungen gescheitert sind, sollte man unter Abwägung aller Risiken den Weg zum Gericht gehen.

 

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Datum: 10.02.2011
Kompetenz: Bauunternehmen

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