Ausführende Firmen
Mit ausführenden Firmen haben Sie an sich ein geschäftliches Verhältnis: Sie zahlen, die Firmen liefern bzw. führen aus. Die Qualität der Ausführung ist zwar quantifizierbar und daher einzufordern, lässt sich aber durch richtiges Verhalten wesentlich beeinflussen.
Sollte ein Handwerker etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt haben, erklären Sie ihm, was genau Sie stört, bleiben Sie sachlich und begnügen Sie sich nicht mit pauschalen Aussagen wie ”das gehört sofort abgerissen”, die sogar dazu führen können, dass erhebliche Mehrkosten eingefordert werden.
Schlechte Laune führt zu keiner guten Arbeit. Wenn die Arbeiten gut ausgeführt werden, sagen Sie ohne Überschwang dass Sie zufrieden sind und lassen Sie eventuell fallen, dass Sie die Firma weiterempfehlen werden.
Nachbarn
Womöglich haben Sie sich bereits bei der Besichtigung des Grundstückes vor dem Kauf nach den Nachbarn umgesehen. Sie werden noch einiges mit ihnen zu tun haben! Das Baurecht sieht vor, dass die Nachbarn zur Bauverhandlung als Beteiligte geladen werden.
Dies bedeutet, dass sie Einwände gegen ihr Projekt geltend machen können. Während der Bauzeit sind Belästigungen der Nachbarn auch nicht vollständig zu vermeiden. Holen Sie sich die Nachbarn gleich von Anfang an auf Ihre Seite, indem Sie ein gutes Verhältnis herbeiführen: Lernen Sie diese kennen, erklären Sie was Sie vorhaben zu bauen, lassen Sie sich von denen die selbst schon gebaut haben, Tipps geben.
Besprechen Sie insbesondere die zukünftige Gartengestaltung mit den Nachbarn, einige sind in diesem Bereich sehr sensibel, besonders wenn vorher intime Bereiche im Garten einsehbar werden und sie sich in ihrer Ruhe gestört fühlen. Laden Sie ihre Nachbarn gelegentlich auf der Baustelle und im fertigen Haus ein, damit diese wissen was vor sich geht und eventuelle Belästigungen eher in Kauf nehmen.