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Wie gut sind ihre Verträge mit den Handwerkern?

Oft sind Verträge nicht einmal das Papier wert auf dem sie geschrieben sind. Checken Sie jetzt online die Verträge mit ihren Handwerkern und prüfen Sie, ob ihre Vereinbarungen wasserdicht sind. In einem kurzen Onlinecheck haben Sie schnell Gewissheit.


Vertragsbasis genau festlegen:
Im Vertrag genau festlegen, welche Regelungen die Grundlage für den Vertrag bilden. Üblich ist es, die Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Gibt es keine ausdrücklich vereinbarten Vertragsbedingungen gilt automatisch das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) als gesetzliche Grundlage.
 
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1 = trifft zu, 5 = trifft nicht zu 
Örtlichkeitsklausel:
Unbedingt die Baustellenanschrift in den Vertrag mit aufnehmen. Und sich eine Bestätigung (schriftlich) des Handwerkers einholen, dass er die Örtlichkeit besichtigt hat und Mehrforderungen aufgrund Unkenntnis der Örtlichkeit ausgeschlossen sind. Den Zustand der Zufahrt zur Baustelle zum Zeitpunkt der Arbeiten anführen (z.B. unbefestigte Zufahrt).
 
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Beschreibung Liefer- und Leistungsumfang:
Am besten auf ein schriftliches Leistungsverzeichnis oder eine Baubeschreibung verweisen. Diese Unterlage zum Bestandteil des Vertrages machen. Haben Sie die Verwendung hochwertiger Materialien vereinbart, diese genau mit Hersteller und Typ bezeichnen. Formulierungen wie hochwertig, ähnlich... usw. vermeiden. Jede Seite dieser Beschreibung gemeinsam mit dem Auftragnehmer abzeichnen und als Kopie, ggfs. mit Zeichnungen oder Skizzen, an die Vertragsexemplare heften.
 
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Vergütungsregelung und Preisbasis:
Nettopreis, Mehrwertsteuer, Bruttopreis und Währung eindeutig aufführen. Wird ein Nachlass gewährt, schriftlich festlegen, ob dieser Nachlass auch für nachträgliche Zusatzpositionen gilt. Aufnehmen, dass alle Preise incl. Transport zum Einsatzort, Abladen und Verpackung gelten. Wenn der Lieferumfang eindeutig festgelegt ist, versuchen, einen Gesamtfestpreis zu vereinbaren. Geht dies nicht, sollte zumindest vereinbart werden, dass alle Einzelpreise Fixpreise sind.

 
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Zahlungsbedingungen sauber vereinbaren:
Die vor Fälligkeit einer vereinbarten Zahlung zu erfüllenden Vorbedingungen exakt definieren. Hier entsteht erfahrungsgemäß leicht Streit zwischen den Vertragspartnern. Achten Sie darauf, dass Sie nie mit Ihren Zahlungen in Vorleistung gehen (höherer Zahlungsbetrag als Gegenwert auf der Baustelle), sondern immer etwa 10% mit den Zahlungen hinter dem Arbeitsfortschritt zurückbleiben.
 
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Verbindlichen Fertigstellungstermin und Verzugsentschädigung festlegen:
Mit dem Handwerker sollte ein verbindlicher Fertigstellungstermin fixiert werden. Die Überschreitung eines Termins führt fast immer zu Folgeproblemen und Mehrkosten für den Bauherrn. Damit der zugesagte Termin auch ernst genommen wird, ist eine Verzugsentschädigung zu vereinbaren. Diese könnte z.B. 1% des Auftragswertes pro angefangene Woche betragen. Sie müssen unbedingt in den Vertrag aufnehmen, dass die Verzugsentschädigung auch ohne Nachweis eines entstandenen Schadens fällig wird.
 
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Gewährleistungsbedingungen:
Auch die Gewährleistungsbedingungen müssen eindeutig festgelegt werden. So können ohne weiteres ausdrücklich 5 Jahre Gewährleistungszeit vereinbart werden. Es sind auch unterschiedliche Gewährleistungszeiten vereinbar, z.B. 5 Jahre für den Rohbau und 2 Jahre für alle sonstigen Gewerke.

 
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Absicherung durch Bürgschaften:
Gehen Sie mit einer Zahlung in Vorleistung, muss diese über eine Bankbürgschaft abgesichert werden, sonst können Sie im Falle des Konkurses Ihres Vertragspartners Ihr Geld verlieren. Die Bankbürgschaft muss selbstschuldnerisch und unbefristet sein. Lassen Sie sich nicht auf befristete Bürgschaften ein, aber formulieren Sie auch klar, wann die Bürgschaft zurückgegeben wird. Dies sollte immer die Erfüllung eines Tatbestandes (z.B. Bauabnahme) sein und niemals ein Kalender-Datum.
 
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Regelung für Vertragsänderungen:
Sprechen Sie mit dem Auftragnehmer ab, wie mit Vertragsänderungen umzugehen ist und schreiben Sie das in den Vertrag. Änderungen sollten erst ausgeführt werden dürfen, nachdem der Auftragnehmer die Mehrkosten genannt und der Bauherr schriftlich zugestimmt hat. Nach der Durchführung von Arbeiten lässt es sich schwer über Preise verhandeln.

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