Eine Haushaltsversicherung ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Sachen, wenn diese bei einem der nachstehenden Ereignisse zerstört, beschädigt oder entwendet wurden. Außerdem werden die unvermeidlichen Folgeschäden ersetzt, die auf eines dieser Ereignisse zurückzuführen sind.
Feuer
Plus: (versichert sind)
Brand, Schäden durch direkten Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen.
Minus: (nicht versichert sind)
Sengschäden, wie sie z. B. durch Zigarettenglut oder beim bügeln entstehen können. Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Kurzschluss oder Überspannung.
Sturm
Plus: (versichert sind)
Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeit von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Maste usw. Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
Minus: (nicht versichert sind)
Schäden durch Sturmflut, Überschwemmungen, Lawinen oder Lawinenluftdruck (Sind mit Sondervereinbarungen versicherbar), Schäden durch Bewegung von Felsblöcken oder Erdmassen im Zusammenhang mit Bauarbeiten jeglicher Art.
Einbruchdiebstahl
Plus: (versichert sind)
Schäden durch Einbruchdiebstahl und durch Beraubung. Folgeschäden wie Kosten einer notwendigen Schlossänderung. Beschädigung von Baubestandteilen. Schäden durch einfachen Diebstahl aus der Wohnung (z.B. bei unverschlossenen Türen) sind mit 1.453,46 Euro (Bargeld 363,36 Euro) begrenzt.
Minus: (nicht versichert sind)
Boshafte Sachbeschädigung, Vandalismus (sind mit Sondervereinbarungen versicherbar).
Leitungswasser
Plus: (versichert sind)
Schäden durch Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen; Schäden durch Überlaufen von Wasser oder durch Wasserdampf, Frostschäden an wasserführenden Anlagen.
Minus: (nicht versichert sind)
Schäden durch Witterungsniederschläge und deren Rückstau, Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, Plansch- oder Reinigungswasser, Hausschwamm.
Glasbruch
Plus: (versichert sind)
Schäden durch Zerbrechen von Tür- und Fensterscheiben (auch Isolierverglasungen) Schrank- und Bilderverglasungen, Spiegel und Glasplatten. Scheiben über 5 m2 sind nur gegen Zusatzprämie versichert.
Minus: (nicht versichert sind)
Schäden durch Zerkratzen, Verschrammen und Absplittern der Scheibenoberfläche. Beschädigung von Spiegelbelägen. Glasscheiben über 5 m2. Jede Art von Sonderverglasung sowie Hohlgläser (z. B. Trinkgläser, Vasen usw.)
ACHTUNG … GROßES PLUS:
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs ist der Wohnungsinhalt auch während des Umzuges und in ihrer neuen Wohnung versichert. Den Wohnungswechsel muss man der Versicherung schriftlich mitteilen.