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Risiko Hausverlosung

Eines der zur Verlosung stehenden Objekte: Eine Wiener Designer-Villa
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(1867 getestete)

Seit Ende des letzten Jahres eine Kärntner Familie erfolgreich ihre Villa via Verlosung an den Mann gebracht hatte, griff das Phänomen der „Hausverlosungen“ österreichweit um sich. Mittlerweile ist bei den Verlosern allerdings Katerstimmung eingekehrt, die Losverkäufe sind ins Stocken geraten. Zeit einen Überblick über die Risiken bei der Hausverlosung zu geben:

Risiko für den „Verkäufer“


Nach dem Erfolg der ersten Hausverlosung, die als erste ihrer Art über entsprechend große Publicity verfügen konnte, wagten zahlreiche weitere Hausbesitzer den gleichen Schritt, und versuchten ebenfalls ihre Immobilie zu verlosen – dies mit zum Teil weitaus geringerem Erfolg bei allen damit verbundenen Risiken:

Da sind zum einen die Gebühren, die für jedes aufgelegte Los fällig werden – 12 % des Einnahmeziels an den Losen, unabhängig davon, wie viele tatsächlich verkauft werden und ob die Verlosung letztlich auch stattfindet. Auch die Grunderwerbssteuer wird – angesichts des „Konkurrenzdrucks“ – meist vom Hausverloser getragen, das macht weitere 3,5 % der Gesamtheit aller verkauften Lose. Und da längst nicht mehr alle Anbieter von Hausverlosungen über die Gratis-Werbung einer umfassenden Medienberichterstattung verfügen können, gilt es auch hier Investitionen zu tätigen: Zu den Kosten für den Notar, der die Teilnahmebedingungen ausarbeitet und die Verlosung durchführt, kommen also auch noch Ausgaben für Homepage und etwaige Werbung.

Zudem hat der Fachverband der Immobilientreuhänder in allen neun Bundesländern Anzeigen gegen Hausverloser erstattet, um für Rechtsklarheit zu sorgen. Diese ist tatsächlich nicht gegeben: In einem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft (Wr. Neustadt), andere Verfahren wurden eingestellt.

 

Risiko für den Gewinner

Für den Loskäufer sind die Risiken natürlich geringer, zunächst besteht das einzige darin, nicht als Gewinner gezogen zu werden. Geschieht dies doch, kann es allerdings durchaus noch unangenehme Überraschungen geben: Auch wenn ein Objekt als geldlastenfrei ausgewiesen wird, kann es immer noch Belastungen wie einen bestehenden Mietvertrag geben. Mit sich selbst ausmachen muss hingegen jeder die Frage, ob er sich die Erhaltung beispielsweise einer großen Luxusvilla überhaupt leisten kann und will. Als Wertanlage oder Investitionsobjekt könnte die Immobilie ungeeignet sein – vielleicht ein (Mit)Grund dafür, dass sie überhaupt zur Verlosung gelangte.



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