Ombudsstelle hilft auch bei Firmenkonkurs
Was tun, wenn der Anbieter des Fertighauses während der Errichtung in Konkurs geht? Auch hier kann die Ombudsstelle des Fertighausverbandes ÖFV helfen. Im Idealfall springen sogar Verbandsmitglieder ein und bauen weiter.
Kompliziert kann es werden, wenn der Hausanbieter selbst oder eines seiner Subunternehmen Konkurs beantragt hat und nicht mehr leistungsfähig ist. Wenn sich der Bauherr an die Zahlungsempfehlung "Zahlung nach Leistung" gehalten hat, hält sich der Verlust nicht nur in Grenzen, meist wird der Masseverwalter auch interessiert sein, die Fertigstellung voranzutreiben, um die offenen Beträge noch für die Konkursmasse lukrieren zu können.
Hierbei könnte das Ombuds-Team durchaus noch beratend fungieren. Sind hingegen große Vorauszahlungen erfolgt, aber keine Leistungen dafür erbracht worden, muss man das Geld meist abschreiben. Schadenersatzansprüche werden in diesem Fall wohl nicht mehr einzutreiben sein.
Verband springt ein
Sollte ein Mitglied des Verbandes insolvent werden, springen Kollegen für die Fertigstellung ein, sodass dem Konsumenten kein Schaden entsteht. Erkennbar sind die Mitglieder des Fertighausverbandes ganz einfach: In den Fertighausparks finden Sie vor den Musterhäusern der Verbandsmitglieder einen großen Würfel mit dem Logo des Verbandes und dem Gütesiegel, auf den Homepages der Firmen sind Logo und Siegel ebenfalls vermerkt.
Versteckte Mängel unterliegen einem Schadenersatzanspruch, der innerhalb von drei Jahren ab Entdeckung verjährt.