Eine konventionelle Haushalts- oder Eigenheimversicherung deckt Schäden durch Hochwasser in der Regel nicht ab, da diese unter „Höhere Gewalt“ fallen (Im Gegensatz zu Schäden die lediglich durch starken Regen herbeigeführt wurden). Für Haus- oder Wohnungsbesitzer die in potentiell hochwassergefährdeten Gebieten lieben gibt es die Möglichkeit, sich zusätzlich gegen das Hochwasserrisiko zu versichern. Diese Zusatzversicherungen werden von den Versicherern zu unterschiedlichen Konditionen, was Prämien, Deckung von Schäden und Deckungssumme betrifft, angeboten.
Die Versicherung kann einen Schutz gegen Hochwasser allerdings auch ablehnen, wenn ein Haus in einem schon bekannten Hochwassergebiet steht. Auch welche Schäden (und in welcher Höhe) übernommen werden, unterliegt meist einer genauen Prüfung der Versicherungspolizze nach dem eingetretenen Schaden. Die durchschnittliche Standarddeckung liegt hier bei ca. 3.700 € bis 15.000 €, also in einem Bereich, der im Falle regelrechter Hochwasserkatastrophen leicht überschritten werden kann.
Öffentliche Hand als „Versicherer“
De facto sind es – vor allem im Falle flächendeckender Hochwasser, welche immer häufiger auftreten – also der Bund und die Länder, welche über den Katastrophenfonds bzw. über Sonderfonds mit Zahlungen einspringen. Eine Unterstützung muss von den Betroffenen im jeweiligen Bundesland beantragt werden.
Vergleichbare Fälle werden jedoch von jedem Land unterschiedlich geregelt, ein Umstand der seit Jahren für heftige Kritik sorgt. So plädiert der Versicherungsverband seit dem „Jahrhunderthochwasser“ 2002 (mit einer Gesamtschadenssumme von ca. 420 Mio. €) auf eine bundesweit einheitliche Lösung, an der Bund, Länder und die Versicherungen gemeinsam beteiligt sind.