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Versicherungsschutz bei Hochwasserschäden

Gewiss ist in den letzten Jahren – nach schweren Hochwässern in immer kürzer werdenden Abständen – das Bewusstsein gestiegen, sich vor einem Bau bzw. Kauf eines Hauses genau über dessen Lage in Hinblick auf mögliche Überschwemmungen (oder Murenabgänge) auf der Hochwasserkarte zu informieren. Dennoch lassen sich im Falle eines Hochwassers Schäden an Gebäuden und/oder Hausrat nicht vermeiden, und es stellt sich die Frage: Wer kommt für die Reparaturen bzw. etwaige Neuanschaffungen auf?

Höhere Gewalt
Vorweg ist festzustellen, dass im Falle verheerender Hochwasserschäden weder der Bund noch die Länder eine Haftung im eigentlichen Sinn übernehmen. Zwar gibt es meistens eigens eingerichtete Hilfsfonds für Hochwasseropfer, doch solange keine Fahrlässigkeiten etwa bei der Ausweisung von Baugebieten gemacht wurden besteht rechtlich keine Haftung. In einem Hochwassergebiet zu wohnen ist also ein privates Risiko, gegen welches man sich auch nicht allzu leicht versichern kann:

 

Auto

Schäden am Auto werden von einer Kaskoversicherung (nicht durch die Haftpflichtversicherung) gedeckt. Besonders wichtig dabei: Das Auto muss per Abschleppwagen in eine Werkstatt gebracht werden. Startet man den Wagen selbst, und kommt es zu einem Motorschaden, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Eine konventionelle Haushalts- oder Eigenheimversicherung deckt Schäden durch Hochwasser in der Regel nicht ab, da diese unter „Höhere Gewalt“ fallen (Im Gegensatz zu Schäden die lediglich durch starken Regen herbeigeführt wurden). Für Haus- oder Wohnungsbesitzer die in potentiell hochwassergefährdeten Gebieten lieben gibt es die Möglichkeit, sich zusätzlich gegen das Hochwasserrisiko zu versichern. Diese Zusatzversicherungen werden von den Versicherern zu unterschiedlichen Konditionen, was Prämien, Deckung von Schäden und Deckungssumme betrifft, angeboten.

 

Die Versicherung kann einen Schutz gegen Hochwasser allerdings auch ablehnen, wenn ein Haus in einem schon bekannten Hochwassergebiet steht. Auch welche Schäden (und in welcher Höhe) übernommen werden, unterliegt meist einer genauen Prüfung der Versicherungspolizze nach dem eingetretenen Schaden. Die durchschnittliche Standarddeckung liegt hier bei ca. 3.700 € bis 15.000 €, also in einem Bereich, der im Falle regelrechter Hochwasserkatastrophen leicht überschritten werden kann.

Öffentliche Hand als „Versicherer“
De facto sind es – vor allem im Falle flächendeckender Hochwasser, welche immer häufiger auftreten – also der Bund und die Länder, welche über den Katastrophenfonds bzw. über Sonderfonds mit Zahlungen einspringen. Eine Unterstützung muss von den Betroffenen im jeweiligen Bundesland beantragt werden.

 

Vergleichbare Fälle werden jedoch von jedem Land unterschiedlich geregelt, ein Umstand der seit Jahren für heftige Kritik sorgt. So plädiert der Versicherungsverband seit dem „Jahrhunderthochwasser“ 2002 (mit einer Gesamtschadenssumme von ca. 420 Mio. €) auf eine bundesweit einheitliche Lösung, an der Bund, Länder und die Versicherungen gemeinsam beteiligt sind.

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