Die Instandsetzung der Türen teilt sich im allgemeinen in 3 Abschnitte
- Instandsetzung durch den Bautischler und wenn erforderlich durch den Beschlagschlosser
- Reparatur- bzw. Auswechslungsverglasung
- Beschichtung
Befestigungen
Lockere Schraubbefestigungen werden nachgezogen bzw. müssen die Befestigungen verstärkt oder erneuert werden.
Holz
Folgende Instandsetzungsarbeiten werden z.B. durchgeführt:
- Holzfehler, Risse und die bewitterten Konstruktionsfugen werden aufgeweitet und mit 2-Komponenten-Füllmasse verschlossen
- Schadhafte Holzteile an Stöcken und Flügeln werden ausgebaut und durch neue Teile entsprechend dem Altbestand ersetzt
- Stark verzogene Flügel werden gerichtet oder ersetzt
- Lockere Holzverbindungen werden geöffnet und neu verleimt
- Verwitterte Holzoberflächen werden abgeschliffen oder abgezogen
- Bei Türen mit nichtdeckender Beschichtung werden kleine Löcher und Risse mit zur Holzfarbe passender Holzfüllmasse ausgekittet, abgeschliffen und mit Holzschutz versehen
Nach durchgeführter Instandsetzung muss beim Einsetzen der Flügel auf die notwendige Farbluft (Zwischenraum für die Beschichtung) geachtet werden.
Beschläge
Folgende Instandsetzungsarbeiten werden z.B. durchgeführt:
- unbrauchbare und fehlende Teile werden durch neue, funktionsgleiche, ersetzt oder ergänzt
- alle neu eingebauten bzw. reparierten Eisenteile werden mit einem Rostschutz versehen.
- alle mit den Türen in Verbindung stehenden beweglichen und festen Metallteile werden auf ihre richtige Funktion überprüft und instandgesetzt
- lockere Bänder werden in den Lappen durchbohrt und mit korrosionsgeschützten Schrauben neu befestigt
Neue Holzteile
Alle neu eingesetzten und die abgeschliffenen Holzoberflächen werden, sofern sie nicht naturbelassen bleiben, mit einem Imprägniermittel oder Grundbeschichtungsstoff eingelassen. Die Mittel müssen mit nachfolgenden Beschichtungsmitteln verträglich sein.
Verträglichkeit der Stoffe
Wichtig ist die Verträglichkeit von Verleimung, Holzschutzmitteln, Beschichtungs- und Dichtstoffen, Beschlagteilen und Befestigungsmitteln, Dichtungen etc. untereinander und dass dies die ausführende Firma garantiert und durch Atteste belegt.
Nach der Beschichtung
Nach Fertigstellung der Beschichtungsarbeiten werden alle beweglichen Beschlagteile eingefettet und wie alle beweglichen Teile gang- und sperrbar gemacht.
Verglasung
Nach Fertigstellung der Tischler- und Beschlagschlosserarbeiten wird vom Glaser die Reparaturverglasung und die Instandsetzung der Glasverkittung durch den Glaser durchgeführt. Schadhafte und lockere Glasverkittungen werden vollständig entfernt und nach Reinigen, Imprägnieren und Grundieren der Glasfalze, erneuert.
Restliche Glasverkittungen, die Fugen und Risse aufweisen, werden grundiert und mit Kitt überzogen. Nach Imprägnieren und Grundieren der Glasfalze werden die Neu- bzw. Reparaturverglasungen durchgeführt.
Umglasen
Bei wertvollen oder erhaltungswürdigen Gläsern ist es angebracht, dass diese vor den Instandsetzungsarbeiten aber auch bei eventueller Gefährdung durch andere Arbeiten de- und wiedermontiert (umgeglast) werden.
Dabei werden die Gläser vorsichtig aus dem Rahmen ausgelöst, die Falze werden gereinigt, die Gläser werden an einem sicheren Ort zwischengelagert und nach Beendigung der Arbeiten vor der Beschichtung wieder eingesetzt, befestigt, und abgedichtet.