Spielen macht allen beteiligten Zwei- und Vier-Beinern Spaß
Artgerechte Haltung
Die artgerechte Haltung von Hunden ist gesetzlich vorgeschrieben Nach dem Gesetz heißt es:
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen".
Diese Regeln werden nur zu oft missachtet, was unter anderem daher rührt, dass sich Leute vor der Anschaffung eines Hundes keine oder zu wenige Gedanken über die Konsequenzen eines solchen Schrittes machen.
Das bedeutet, er muss genügend Bewegung haben, so dass ihm keine Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Somit muss beachtet werden, dass der Hund genügend Platz zum Auslaufen und einen Ort hat, wo er in Ruhe schlafen kann und bei schlechtem Wetter Unterschlupf findet. Das Ideal dafür wäre ein Garten mit einer Hütte.
In einer Wohnung muss er einen definitiven Platz zugewiesen bekommen.
Wird er darüber hinaus dann auch immer belohnt, wenn er etwas befolgt hat, wird ihr Hund auch den verführerisch duftenden Knochen im Mülleimer ignorieren und beim Kämmen oder Krallenschneiden stillhalten.