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ich habe vor Jahren einen Anteil an einem Seegrundstück mit Haus und Garten in bester Lage geerbt. Da ich es aber in den ganze Jahren nie genutzt habe, habe ich mich jetzt dazu entschlossen meinen Anteil los zu werden. Hierfür benötige ich einen einen kompetenten Menschen der mir dabei hilft.
Die restlichen Eigentümer (Familie) hat natürlich ein Vorkaufsrecht.
Welche Möglichkeiten habe ich wenn die anderen Eigentümer gegen meinen Anteilsverkauf sind? Teilungsklage etc?
Frage: Wird beim Kauf einer Immobilie(Gewerbe und Wohnungen) die Maklerprovision vom Kaufpreis mit USt oder ohne USt berechnet?
Ich habe in den verschiedensten Foren gestöbert, allerdings noch keine eindeutige Antwort finden können. Auch in den offiziellen Seiten wird nicht eindeutig darauf eingegangen. Lediglich bei den Provisionen im Mietbereich findet man eine genaue Beschreibung. Da heißt es: Provisionsberechnung erfolgt von der Bruttomonatsmiete allerdings ohne USt.
Wie sieht das beim Kauf aus?
Vielleicht kann mir jemand eine eindeutige Antwort dazu geben.
Hatte vor ca. 1 woche einen rohrbruch am wc, da es samstag war kam nur ein notinstallateur der ein stück aufstemmte und es provisorisch gelötet hat. Im bericht stand dann das ca. 2 meter der rohre ausgetauscht werden müssten da es alte bleirohre sind.
Die hausverwaltung schickte dann einen hausinstallateur der sich die sache angesehen hatte und das gleiche anmerkte!
Nach einiger zeit habe ich hausverwaltung nochmals kontaktiert da sich schon schimmelpilze bilden und ich an asthma leide.
Dieser teilte mir mit das die wand jetzt austrocknen muss und dann verputzt wird. Aber sie wird nur mit der provisorischen arbeit wieder zugemacht.
Jetzt meine frage......muss ich in der zwischenzeit mit der schimmligen wand leben? Da der hausverwalter meinte, sie könnten erst was tun wenn die wand trocken ist! Es handelt sich bei dem haus noch dazu um einen sehr alten altbau, wo kaum etwas gemacht wird..erst wenn wo ein akuter schaden ist!
Letztes Jahr im Februar habe ich einen schufafreien Kredit beantragt. Zuhause wurde mir vom Berater vorgeschlagen zu prüfen, ob der Kauf einer Eigentumswohnung möglich ist. Und zusätzlich wurde mir versprochen , das der bestehende Kredit mit abgewickelt wird. Beim 1. Versuch, eine Bank zur Immobilienfinanzierung zu finden, hat es nicht geklappt. Dann im August wurde ich plötzlich angerufen, diesmal klappt es bestimmt, eine Wohnung soll zur Eigennutzung und eine vermietete Wohnung gekauft werden. Zuerst wurde eine leerstehende Wohnung mit angeboten, die zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben ist. Ohne diese besichtigt zu haben,was damit begründet wurde, weil angeblich die Hausverwaltung den Schlüssel verlegt hat. Dann wurde die SChufa beschönigt, um die Finanzierung zu ermöglichen, indem mir gesagt wurde, der bestehende Kredit wird mit abgelöstund wurde in der Schufa als erledigt vermerkt(obwohl der Kredit in Wahrheit nicht abgelöst wurde), Den Vertrag habe ich nicht , wie gesetzlich vorgeschrieben, zwei Wochen vor dem Notartermin, sondern erst am Tag des Notartermins erhalten, mir wurde gesagt, ich soll dem Notar sagen, dass ich den Vertragsentwurf schon länger als zwei Wochen habe, obwohl ich den Vertrag erst am Tag des Notartermins erhalten habe und somit keine Gelegenheit hatte den Vertrag zu prüfen. Dann hat man mich nicht über die Kosten der Immobilienfinanzierung aufgeklärt, stattdessen wurde mir gesagt, durch Steuervorteile reduziere sich die monatliche Belastung auf 200 bis 300 Euro. Ich habe auch den Verdacht, das die Wohnung weniger wert ist als das aufgenommene Darlehen, und mit dem Restbetrag Altschulden bezahlt wurden. Mir wurde versichert, das die Wohnung soviel wert ist wie das beantragte Darlehen. Da habe ich aber meine Zweifel. Die Frage ist was tun : Vom Vermittler der Immobilienfirma das Gutachten fordern oder selbst eines erstellen lassen oder gleich mich anwaltlich beraten lassen?
Meine Eltern sind verstorben und haben uns Kindern das Haus vererbt zu jeweils 1/3. Wir haben gemeinsam beschlossen es zu verkaufen und Haus ist schon am Markt. Da sind alle einverstanden. Allerdings ist unser Makler unfaehig und ich fuerchte, es wird etwas laenger dauern. Ich benoetige aber jetzt das Geld fuer mein Studium und will mein Anteil verkaufen.
Kann ich das? Es besteht KEIN Veraeusserungsverbot oder Vorkaufsrecht.
Der Verkäufer hat ein Grundstück an einen Makler zum Verkauf gegeben mit einem Preis von 100 €/m². Wir haben nun ein Kaufangebot mit diesem Preis beim Makler gestellt (sind seit Jahren die ersten Interessenten). Der Verkäufer hat nun telefonisch durch den Makler ausrichten lassen, er hätte gerne 20.000€ mehr. Ist der Verkäufer nicht an den Preis gebunden, den er dem Makler für das Exposé genannt hat? Vor allem die Höhe der Nachforderung finde ich exorbitant.
Unsere Hausverwaltung ist im Konkurs. Am 9.5.12 ist eine Wohnungseigentümerversammlung mit dem Masseverwalter. Auf was ist zu achten? Ist das "Sparbuch Instandhaltung" durch den Konkurs in gefahr? Wie wird eine neue Hausverwaltung bestellt?
Empfehlungen?
Danke
ich möchte gerne wissen,ob ein laminatboden in einem vermietetem einfamilienhaus ,nach einer gewissen zeit als wertlos erachtet wird, und somit vom ausziehenden mieter nicht mehr abgelöst werden muß,wenn schäden entstanden sind.
Mieter will Reparaturen selbst machen + Material selbst bezahlen.
Dafür will er um 50 EUR/Monat weniger Miete bezahlen.
es geht um die Teilanwendung des MRGs.
Grundsätzlich hätte ich nichts dagegen, wenn das MRG nicht so komplex und im Allgemeinen schlecht ist.
Kann es dann rechtlich trotz schriftlicher Vereinbarung - dass der Mieter Reparaturen z.B. an der Therme, Heizungsradiatoren, usw. selbst durchführt bzw. durchführen will und das Material selbst bezahlt - passieren, dass ich als Vermieter für Kosten und sogar für Schäden aufkommen muss?
Seit 30 Jahren bin ich in der Immobilienbranche tätig; die letzten 20 Jahre führe ich eine eigene Hausverwaltungskanzlei. Vor 7 Jahren wurde ich in die Liste der allgemein zertifizierten und gerichtlich beeideten Sachverständigen auf dem Liegenschaftssektor aufgenommen, mein Hauptgebiet umfasst das Überprüfen / Kontrollieren von Abrechnungen jeder Art.