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Immobilienforum - FAQ´s rund um die Immobilie
In diesem Diskussionsforum zum Austausch von Gedanken und Erfahrungen rund um das Thema Immobilien können Ratsuchende, Interessierte ihre Fragen, Beiträge und Experten ihre Antworten posten.
Ein umfangreiches Nachschlagwerk zu den wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen und Antworten steht Ihnen bereits zur Verfügung. Um gezielt zu suchen, geben Sie Ihr gewünschtes Stichwort zum Themenbereich, der Sie interessiert links unterhalb in das Suchfeld ein.
S.g. Herr Nemeth und ExpertInnen!
Nach langer Suche scheinen wir, eine grazer Jungfamilie, eine passende Immobilie in Graz-Andritz für unsere Zukunft gefunden zu haben.
Das frei finanzierte Eckreihenhaus wurde 1998 in einer kleinen Siedlung erbaut und weist dementsprechende Alterserscheinungen auf.
Augenscheinliches was uns zu der bevorstehenden Preisverhandlung einfällt ist folgendes:
kein Keller, keine Küche, Böden nicht abgeschliffen, zugeöriger Grund abfallend und uneben (nicht gut zu verwenden), großer Baum vor Haus (Schatten), Blick vorne auf niederen Bau mit hohen Heizungsrohren, Nachbarn gehen an Terasse vorbei, Öffentlicher Verkehr - Schule etc. nicht in unmittelbarer Umgebung, nur ein unüberdachter PKW-Abstellplatz.
Die VB scheint uns mit ca. 190.000€ hoch.
Unsere Frage - in welcher Höhe kann sich, nach ihrer Erfahrung, eine Preisreduktion bewegen.
Kann man sich an den durchschnittlichen Quadratmeterpreisen für Graz orientieren? Wie hoch sind diese zu Zeit in Graz-Andritz (gefundene Angaben weichen ab).
Mit herzlichem Dank im Vorraus,
Stefan
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Lieber Herr Nemeth,
Ich habe leider eine etwas verzwickte Situation: Anfang 2007 vermietete ich ein Geschäftslokal an eine Firma (KEG), die dieses in eine Bäckerei umbaute und schliesslich auch betrieb.
Nach etwa einem Jahr wurde das Mietverhältnis aufgelöst. Erst einige Monate später stellte sich heraus, dass der ehemalige Mieter einen der beiden Stromzähler nicht auf seinen Namen umgemeldet hat, und dieser Zähler die ganze Zeit auf den Namen der Hausverwaltung gelaufen ist.
Erst nachdem der Mieter bereits weg war, erhielt die Hausverwaltung eine Endabrechnung von Wien Energie idH von fast 5.000,-. Natürlich steht Wien Energie auf dem Standpunkt, dass die HV im relevanten Zeitpunkt Vertragspartner war. Der ehemalige Mieter putzt sich natürlich ab und ist seither nicht auffindbar.
Ganz unschuldig ist die HV auch nicht, da diese sogar einige Teilbetragsvorschreibungen erhalten und bezahlt (jeweils ca. 110 Euro) hat, während die Bäckerei noch Mieter war. Hätte die HV einen ordentlichen Job gemacht und mich informiert, dann wären wir natürlich über den nicht umgemeldeten Zähler sofort draufgekommen.
Seit 2008 ist bis auf einige Mahnungen nicht viel von Wien Energie gekommen, nun melden die sich aber mit einer letzten Mahnung wieder.
Wie würden Sie so eine Situation beurteilen?
Herzliche Grüße und Dank,
JK
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02. September Peter: Profi
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guten tag,
ich habe eine frage bezüglich der provisonsänderung (von 3 monatsmieten auf 2 monatsmieten) ab 1 september 2010..
ich habe ca am 15 august beim makler ein mietanbot unterschrieben und am 3 september ist vertragsunterzeichnung...
es ist eine wohnung die 5 jahre vermietet wird mit verlängerungsoption...
meine frage jetzt : kann ich bei der vertragsunterzeichnung sagen dass der makler nur mehr 2 monatsmieten verlangen darf da ich ja am 3 september den vertrag unterzeichne oder habe ich mich mit dem unterzeichneten mietanbot schon an 3 monatsmieten gebunden??
danke und freundlich gruesse
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02. September Peter: Profi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben im Internet eine Immobilie gefunden die wir kaufen möchten und haben mit dem Markler das Objekt besichtigt.
Die "noch" Hauseigentümerin wohnt derzeit noch drinnen und war beim Besichtigungstermin anwesend.
So gegen Ende der Besichtigung mit dem Markler, habe ich mir den einen oder anderen Raum nochmals alleine angesehen bzw. die derzeitige Hauseigentümerin noch einige für mich wichtige Punkte wie Dämmung usw. gefragt.
In zuge dessen hat Sie mir so nebenbei gesagt, dass Sie das Haus auch privat verkauft (Sie hätte sich diese Option mit dem Markler ausgemacht) und so die Möglichkeit der Umgehung der Marklerprovision bestünde.
Heute habe ich durch Zufall gehört, dass im Falle des "Privatkaufes" der Markler dennoch seine Provision geltend machen kann.
Mir ist klar, dass ich mit dem Markler besichtigen war und er dafür sein Geld verdient.
Ich würde dennoch gerne wissen, ob die Provision geltend gemacht werden kann bei Privatkauf, obwohl es hier diese ausgemachte Option lt. Hausbesitzerin gibt und wenn ja, ob dies in schriftlicher Form vorliegen müsste.
Es muß noch erwähnt werden, dass dieses Objekt auch als Privatverkauf im Internet zu finden ist und auf einer Immobilienseite mittels Markler.
Mit Besten Dank für Ihre Hilfe
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Hat jemand im Forum Erfahrung oder Wissen darüber, wie lange man Praxis Nachweis braucht um den Gewerbeschein zu bekommen? (vorausgesetzt dem positiven Abschluss f Prüfung Immobilienmakler)!
Und weiß jemand, wo und ob man eventuell nebenberuflich als Makler einsteigen kann?
danke vorab für alle kompetenten Antworten
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27. August Michael: Profi
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Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir noch ein paar Anregungen geben, wie ich weiter verfahren soll.
Wir haben ein Haus gekauft. Zahlungsbestätigung der Bank ging bei uns per Post bereits letzte Woche ein. Die Maklerin hat heute durch den Notar die Bestätigung bekommen.
Die Maklerin will nun die Schlüsselübergabe nicht ohne den Verkäufer machen, obwohl sie ansonsten auch alles in Vertretung abgewickelt hat, da der Verkäufer im Ausland lebt und arbeitet. Die bevollmächtigte Tochter, hat nur Kaufvertrag unterschrieben, ist zur Zeit im Urlaub.
Die Maklerin behauptet, sie dürfe den Schlüssel nicht rausgeben, da es noch Unklarheiten in Bezug auf noch vorhandenes Mobiliar gebe (im Hofbereich stehen noch zwei Kühlschränke). Ansonsten steht das Haus seit mehreren Monaten leer. Im Kaufvertrag steht das das Haus vollständig geräumt und unverzüglich nach Kaufpreiszahlung übergeben wird.
Ihre Aussage war, das der Verkäufer, bzw. die Tochter erst noch die Kostenübernahme für die Entsorgung bestätigen müsste. Hat die Angst das wir noch 397 weitere Kühlschränke dazustellen??? Das könnte man meiner Meinung nach ja alles festhalten in einem Protokoll und mit Fotos. Ich sehe keine Veranlassung dafür das die Tochter für die Übergabe der Schlüssel zwingend anwesend sein muss. Schlüssel die sie noch besitzt kann sie ja gerne nach ihrem Urlaub vorbeibringen, oder auch behalten, da die Schlösser eh komplett ausgetauscht werden.
Was meint ihr dazu? Müssen wir jetzt noch fast eine Woche warten, oder können wir die Maklerin zwingen den Schlüssel herauszugeben?
Gruß Nicole
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Hallo,
ich habe vor Kürze ein neue Wohnung per Internet gefunden, Privatvermietung über die Hauseigentümerin (keine Provision von ihr verlang da privat vermietet und nicht über einen Makler etc.) und jetzt im Zusammenhang mit der Mietvertrgsunterzeichnung bekomme ich eine wörtliche Aussage von der Hausverwaltung, die eben das Haus verwaltet, bezüglich "Extra-Kosten" von 350€ (wovon 150€ Mietvertragsgebühr sind):
"Es ist richtig, dass keine Vertragserrichtungskosten verrechnet werden dürfen, aber der Hausverwalter darf für die Liegenschaften welche in seiner Verwaltung sind eine Vermittlungsprovision der 2-fachen Bruttomiete verrechnen; in Ihrem Fall würde das bedeuten € 500,-.
Wir verrechnen daher nur einen Anerkennungsbeitrag von max. € 200,- um den Aufwand zu decken."
Ist dieser Betrag von 200€ rechtlich gedeckt? Denn für mich ist der Name "Anerkennungsbeitrag" bzw. "Provision" nur ein anderes Wort für Vertragserrichtungskosten?!
Im Vertrag selbst steht nichts von diesen 200€... ich würde eine Provision verstehen wenn es über einen Makler gehen würde!
Kann ich im nachhinein da etwas machen zwecks Rückerstattung?
Mit Dank im vorraus und mit freundlichen Grüßen,
Patrick
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Ich habe vor kurzem ein Haus über ein Maklerbüro erworben! Die gesamte Geschichte ist sehr dubios. Unsere erste Besichtigung wurde abgesagt, weil das Haus (angeblich) vom Finanzamt gesperrt wurde wegen Altlasten des verstorbenen Vorbesitzers. Drei Monate später fand die Besichtigung dann doch statt - das Haus war vom Fussboden bis zur Decke vollgestopft - sowohl mit brauchbaren Gegenständen(Rasenmäher, Auto,...) als auch Müll. Ich habe den Makler ausdrücklich gefragt ob die Heizung intakt ist - "Ja, selbstverständlich!" Weiters wurde uns vom Makler gesagt, das Haus hätte 2003 neue Fenster und eine Wärmeschutzfassade bekommen!(Wir sind absolute Laien!!!! Wir handelten den Preis runter, indem wir zustimmten die gesamte Entrümpelung zu übernehemen, dafür müsse alles so bleiben wie besichtigt - auch das wurde uns zugesagt! Somit haben wir am selben Tag noch das Anbot geschrieben - keinen Besichtigungsschein!
Kurz darauf kamen viele Anrufe vom Vorgesetzten des Maklers - sein Mitarbeiter hätte versucht ihn zu betrügen, die Maklerprovision direkt zu behalten, außerdem wäre die ausgemachte Höhe der Provision nicht in Ordnung,... Finde ich persönlich nicht in Ordnung wenn man den Kunden in solche Angelegenheiten hineinzieht!!!
Es wurde uns wie gesagt bestätigt, dass wir das Haus wie besichtigt übernehmen, und die Erben sich lediglich ein paar Erinnerungsstücke/Kleinigkeiten holen wollen. Kurz darauf haben diese alles was man zu Geld machen kann aus dem Haus geschleppt. Der nächste Wahnsinn war dann am Tag der Kaufvertragsunterseichnung: Die Verkäuferin gab mir nach der Unterzeichnung einen Teil der Schlüssel - die restlichen würde sie mir per Post nachschicken weil sie noch einige Dinge aus dem Haus holen wollen würden!!!! Darufhin habe ich sofort die Schlösser austauschen lassen woraufhin mir gedroht wurde dass sie sich Zutritt verschaffen wird wenn ich sie nicht hineinlasse,...
Sowohl der normle Heizungskreislauf, als auch die Fussbodenheizung waren defekt - was wir erst wussten nachdem wir 5 Wasserrohrbrüche vom Installateur beheben haben lassen (Boden ausstemmen, Wasserschäden,...)!
Bei der Räumung des völlig vermüllten Hauses haben wir Unmengen an Dias und Fotos gefunden, welche die werten Erben liegen haben lassen (Erinnerungsstücke *g*). Durch dies Fotos haben wir erfahren dass es sich bei dem Haus um ein Fertigteilhaus (BJ 1982!!!) handelt - worauf wir auch nicht hingewiesen wurden. Weiters hat dieses Haus niemals neue Fenster und auch keine Wärmeschutzfassade erhalten!
Der Makler der mit uns das Haus besichtigt hat wurde noch vor Unterzeichnung des Kaufvertrags gekündigt, seinen Vorgestzten haben wir nie gesehen! Wenig später hab ich per mail in einem nicht schreibgeschützten Worddokument die Rechnung geschickt bekommen, worin noch zusätzlich der Name meines Lebensgefährten falsch geschrieben war. Daraufhin bat ich dies zu korrigieren und mir eine richtige Rechnung mit Erlagschein zukommen zu lassen. Wenig später bekam ich exakt die selbe mail nochmals. Das war Anfang Juli! Vor zwei Tagen war dann die 1.Mahnung im Briefkasten - der Name wieder falsch geschrieben! Ich habe nie eine richtige Rechnung bekommen - und jetzt die 1.Mahnung?????
Muss ich das wirklich zahlen?
Bitte um Info, ich sehe nicht ein für eine "Dienstleistung" dieser Art auch noch Geld zu zahlen!!!!
mfg Marion
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Folgendes Problem ist beim Kauf meiner Eigentumswohnung aufgekommen: Im Inserat des Maklers war ein Garagenplatz enthalten (mit Foto), der für eine geringe Miete bezogen werden kann. Der Garagenplatz wurde bei der Besichtung auch explizit gezeigt. Nun hat sich herausgestellt, dass die Garagen nicht zu den Wohneinheiten zueteilt sind, sondern über eine Warteliste von der Hausverwaltung vergeben werden. Das heißt, das der ursprüngliche Garagenplatz nicht mehr verfügbar ist, und dass ich für einen anderen (an deutlich ungünstigerem Ort) Garagenplatz nur auf die Warteliste gesetzt werden kann.
Dazu stellen sich mir zwei Fragen?
Kann ich gegenüber dem Verkäufer eine Wertminderung geltend machen, den Kaufpreis entsprechen verringern und wenn ja, in welcher Höhe?
Hat der Makler die Verantwortung, bei der Hausverwaltung die Vergabe bzw. die mögliche Nachfolge beim Garagenplatz zu prüfen und ist diesbezüglich eine Entschädigung möglich?
Danke für eine Antwort und die besten Grüße,
Guntram Köhler
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In meinem Wohnhaus (Eigentumsanlage mit 15 Wohnungen) wurde eine Wohnung verkauft. In diese Wohnung zieht nunmehr eine Firma an, diese errichtet darin Büros für 6 Personen. Kann eine Eigentumswohnung als Firma genutzt werden ohne Zustimmung der anderen Eigentümer bzw. ist dafür ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümer erforderlich?
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15. August Wolfgang: Profi
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Ihr Immobilien Experte - Peter Nemeth
Seit 30 Jahren bin ich in der Immobilienbranche tätig; die letzten 20 Jahre führe ich eine eigene Hausverwaltungskanzlei. Vor 7 Jahren wurde ich in die Liste der allgemein zertifizierten und gerichtlich beeideten Sachverständigen auf dem Liegenschaftssektor aufgenommen, mein Hauptgebiet umfasst das Überprüfen / Kontrollieren von Abrechnungen jeder Art.
Betriebskosten-Abrechnung
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Vorsicht bei unerwünschter Kontaktaufnahme. Betrüger schielen auf Informationen und Geld. |
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Vorsicht bei allzu günstig angebotenen Wohnungen auf Immobilienplattformen. |
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Dinge, die Sie vor dem Umzug bedenken und erledigen sollten... |
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Erst einmal nachdenken und dann handeln - so gehts richtig! |
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Immer wieder kommt die Frage bei der Immobiliensuche: ist der Preis angemessen? |
Wieviel Geld benötigt man wirklich? Welche Nebenspesen?
Monatlich werden die aktuellen Zinsen erhoben
Wer ein Bauvorhaben beginnt, braucht Geld und das meistens von der Bank.
Rechnen Sie hier aus wieviel Ihnen auf Dauer Ihr Mietobjekt kostet.
100% der Kunden würden bei Entfallen der 20% Mwst. den Profi vorziehen!
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