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Immobilienforum - FAQ´s rund um die Immobilie

In diesem Diskussionsforum zum Austausch von Gedanken und Erfahrungen rund um das Thema Immobilien können Ratsuchende, Interessierte ihre Fragen, Beiträge und Experten ihre Antworten posten.

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Marklerprovision fällig oder nicht? (von )
Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben im Internet eine Immobilie gefunden die wir kaufen möchten und haben mit dem Markler das Objekt besichtigt.
Die "noch" Hauseigentümerin wohnt derzeit noch drinnen und war beim Besichtigungstermin anwesend.
So gegen Ende der Besichtigung mit dem Markler, habe ich mir den einen oder anderen Raum nochmals alleine angesehen bzw. die derzeitige Hauseigentümerin noch einige für mich wichtige Punkte wie Dämmung usw. gefragt.
In zuge dessen hat Sie mir so nebenbei gesagt, dass Sie das Haus auch privat verkauft (Sie hätte sich diese Option mit dem Markler ausgemacht) und so die Möglichkeit der Umgehung der Marklerprovision bestünde.
Heute habe ich durch Zufall gehört, dass im Falle des "Privatkaufes" der Markler dennoch seine Provision geltend machen kann.

Mir ist klar, dass ich mit dem Markler besichtigen war und er dafür sein Geld verdient.
Ich würde dennoch gerne wissen, ob die Provision geltend gemacht werden kann bei Privatkauf, obwohl es hier diese ausgemachte Option lt. Hausbesitzerin gibt und wenn ja, ob dies in schriftlicher Form vorliegen müsste.

Es muß noch erwähnt werden, dass dieses Objekt auch als Privatverkauf im Internet zu finden ist und auf einer Immobilienseite mittels Markler.

Mit Besten Dank für Ihre Hilfe
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AW: Marklerprovision fällig oder nicht?
(von Peter)
Profi
lukas:

eine ganz einfache antwort:

denk dir die tätigkeit des maklers weg.
wie hättest du dann von der immobilie erfahren?

also.

wahrscheinlich nicht.

der makler hat keinen alleinauftrag.. aber.. wenn ihr das ding kauft.. müsst ihr zahlen...

lg pn
AW: Marklerprovision fällig oder nicht?
(von Lukas)
User
Hallo Peter,

In meinem oberen Post habe ich erwähnt, dass das selbe Objekt auch als "Privatverkauf im Internet zu finden ist".
Genauer gesagt findet man das Objekt auf willh.... .at von der Besitzerin des Hauses privat (ohne Markler) eingestellt.
Also gefunden hätte man es auf alle Fälle.

Zusätzlich findet man das Objekt aber auch auf einer Immobilienseite wo es über einen Markler verkauft wird.

Wir haben das Objekt zuerst auf der Marklerseite gesichtet und erst dann nach Erwähnung der Hausbesitzerin auch auf oben genannter Website, da wir dann expliziet dannach gesucht haben und auch festgestellt hatten, dass wir dieses Objekt schon öfters auf der Übersichtsseite gesehen hatten.

Deshalb frage ich ja nach wie es sich in so einem Fall verhaltet.
Auf der einen Seite hat man wenig Lust unbedingt mehr zu zahlen (durch Marklerprovision +20% Mwst), auf der anderen Seite will man sich aber auch nicht in die Nesseln setzen und die Forderung kommt später nach, wobei ich nicht einmal weiß ob es hier eine Verjährungsfrist gibt.

Mit besten Dank für eine Antwort
verbleibe ich freundlichst
Lukas
AW: Marklerprovision fällig oder nicht?
(von Peter)
Profi
Lieber Lukas,
man hätte erfahren können - stimmt, hast du aber nicht!
Der Makler ist tätig geworden, du hast über den Makler von der Liegenschaft erfahren... wenn du diese kaufst, hat der Makler ein Recht auf seine Provision. Vielleicht kannst du mit ihm verhandeln, dass er weniger Prov. verlangt, aber er hat sich auf alle Fälle eine Provision verdient!!
Alles Liebe
Peter Nemeth
AW: Marklerprovision fällig oder nicht?
(von luckas)
User
Hallo,

Ich will Ihn ja auch nicht auf biegen und brechen um die Provision bringen.
Bei solchen Sachen bietet sich solche Handlung aber direkt an.

Ich werde mal den braven Weg einschlagen und mit Ihm versuchen zu verhandeln - gemacht hat er ja schließlich auch was :-)

Vielen Dank jedenfalls für die Antworten!

lg.
Luckas

Ihr Immobilien Experte - Peter Nemeth

Seit 30 Jahren bin ich in der Immobilienbranche tätig; die letzten 20 Jahre führe ich eine eigene Hausverwaltungskanzlei. Vor 7 Jahren wurde ich in die Liste der allgemein zertifizierten und gerichtlich beeideten Sachverständigen auf dem Liegenschaftssektor aufgenommen, mein Hauptgebiet umfasst das Überprüfen / Kontrollieren von Abrechnungen jeder Art.

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